Beschäftigungsbonus sichern Lohnnebenkosten mit Bonus halbieren

Mit dem Beschäftigungsbonus können bis zu 50 Prozent der vom Diensgeber zu tragenden Lohnnebenkosten für maximal drei Jahre gefördert werden. Foto: Mirscho - stock.adobe.com - © Mirscho - stock.adobe.com

3 Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt den neu zum 1. Juli 2017 gestarteten Beschäftigungsbonus. Dieser soll zusätzliche Arbeitsplätze in Betrieben schaffen. Als „zusätzlich“ gilt ein Arbeitsplatz dann, wenn der Beschäftigtenstand im Jahresvergleich erhöht wird.

Was wird gefördert?

Der Beschäftigungsbonus fördert bis zu 50 Prozent der vom Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten für maximal drei Jahre. Das betreffende Arbeitsverhältnis muss zumindest vier Monate dauern. Der zusätzlich beschäftigte Arbeitnehmer muss:

  • in den letzten drei Monaten zumindest einmal beim AMS arbeitslos gemeldet gewesen sein und entweder österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger im Besitz einer EU-Anmeldebescheinigung oder Drittstaatsangehöriger mit einem geeigneten Aufenthaltstitel (etwa Rot-Weiß-Rot-Karte plus) sein oder
  • in den letzten zwölf Monaten zumindest vier Monate an einer Ausbildung einer österreichischen Bildungseinrichtung teilgenommen haben oder
  • in den letzten zwölf Monaten in Österreich mindestens vier Monate (voll- oder teilversichert) erwerbstätig gewesen sein.

Lehrlinge, die nach Ende der Lehrzeit übernommen werden, werden ebenfalls gefördert. Für Leiharbeiter, die vom Betrieb übernommen werden, gibt es hingegen keine Förderung. Die Förderung gilt seit 1. Juli 2017. Gefördert werden jene Lohnnebenkosten, die nach der Antragstellung über die Dauer von drei Jahren nachweislich gezahlt werden. Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (ASVG = Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Wann erfolgt die Auszahlung?

Der Antrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Beschäftigungsbeginn des neuen Mitarbeiters zu stellen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einer nochmaligen Überprüfung der Fördervoraussetzungen jährlich im Nachhinein. Doppelförderungen sind ausgeschlossen (siehe die veröffentlichte Liste der ausgeschlossenen Förderungen unter www.beschaeftigungsbonus.at). Die aws prüft im Rahmen von Stichproben die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Geprüft wird auch im Rahmen der GPLA-Prüfung.

Infos: www.wko.at