Anzug verfärbt Materialkennzeichnung gibt Aufschluss

Ein Kunde gibt einen grauen Anzug in der Textilreinigung zur Auffrischung ab. Nach erfolgter Reinigung hat sich das Sakko bläulich verfärbt. Der Kunde reklamiert und schaltet einen Antwalt ein. Ein Sachverständigengutachten klärt den Fall: Der Reiniger ist nicht schuld und der Anzug eigentlich kein Anzug.

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON R+WTextilservice