Neues Verpackungsgesetz ab 2019 Mehr Recycling ist das Ziel

Die Deutsche Bundesregierung will Verpackungsmüll reduzieren und Recycling fördern. Mit dem 1. Januar 2019 trtitt deshalb ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Was sich damit für die Textilreinigungsbranche ändert und was Textilpflegebetriebe wissen sollten.

Folien oder Kleiderbügel fallen unter das neue Verpackungsgesetz. Foto: devaul – stock.adobe.com - © devaul - stock.adobe.com

Weniger Verpackungsabfälle, mehr Wiederverwertung und zusätzliche Anreize für ökologische Verpackungen – das sind die Ziele des neuen Verpackungsgesetzes. Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“, kurz Verpackungsgesetz oder VerpackG, wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und die derzeit geltende Verpackungsverordnung ablösen.

Dieses Gesetz gilt auch für Verpackungen, die in der professionellen Textilpflege verwendet werden. Dazu zählen u.a. Kleiderbügel oder Kunststofffolie für gereinigte Bekleidung (siehe hierzu VerpackG Anlage 1 Verpackungskriterien und -beispiele). Ob Verkaufs-, Service-, Versand- oder Umverpackung – all diese Verpackungen sind im dualen System beteiligungspflichtig. Das heißt: Um sicherzustellen, dass in Umlauf gebrachte Verpackungen zurückgenommen und wiederverwertet werden können, müssen sich Hersteller von Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Solch ein System ist mit der Aufgabe betraut, die Verpackungen zurückzunehmen und wiederzuverwerten. Das wohl bekannteste System in Deutschland ist „Der Grüne Punkt – ­Duales System Deutschland GmbH“. Die Rücknahme- und Verwertungspflichten sind nicht neu – sie waren bereits in der VerpackV enthalten. Das VerpackG verschärft die Regelung aber und weitet die zu erzielenden Verwertungsquoten aus.

Duale Systeme müssen höhere Quote erreichen

Das neue Verpackungsgesetz soll das Recycling fördern. - © JiSign, Fotolia.com

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen zukünftig deutlich höhere Recyclingquoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erreichen. So  steigt z.B. die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Bei Metall, Glas und Papier erhöht sich die Quote auf 90 Prozent. Zum ersten Mal seit den 1990er Jahren werden die Recyclingziele damit verändert.

Außerdem sind laut Bundesumweltministerium bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hersteller sollen somit Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling bzw. „Ökodesign“ zu berücksichtigen. Zudem werden Mehrwegverpackungen besonders gefördert.

Registrierungspflicht für Hersteller

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind künftig verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen dieser Verpackungen bei der „Zentralen Stelle“ registrieren zu lassen. Diese Behörde ist ein Grund, warum es ein neues Gesetz gibt und eine wiederholte Novellierung der Verpackungsverordnung nicht ausreicht. Die Zentrale Stelle soll für mehr Kontrolle, einen besseren Vollzug sowie fairen Wettbewerb sorgen. Sie soll von den Produktverantwortlichen, also Industrie und Handel, finanziert werden und dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Die Zentrale Stelle wird Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen vor Inverkehrbringen registrieren sowie ein Prüferregister für Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer führen. Das Herstellerregister soll im Internet veröffentlicht werden und für jedermann einsehbar sein. Damit sollen die Transparenz gesteigert und das Unterlassen der Systembeteiligung verhindert werden.

Übergangsregeln zum Verpackungsgesetz gibt es nicht. Deshalb ist es ­ratsam, sich zeitnah mit dem Gesetz zu befassen, da im Vergleich zur aktuell noch gültigen Verpackungsverordnung einige Vorgaben verschärft werden. Jeder, der eine Verpackung als Erster in Verkehr bringt, muss sich bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle registrieren.

Wer ist laut VerpackG Hersteller bzw. wie ist das Inverkehrbringen definiert? Hier gibt es Auszüge aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG), § 3 Begriffsbestimmungen .

Anfallstelle Verbraucher, aber auch Gewerbe

Am dualen System beteiligt werden müssen alle mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen (inklusive Versand- und Serviceverpackungen) und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen (also z.B. nicht für Waschmittelkanister). Laut VerpackG zählen zu vergleichbaren Anfallstellen aber auch Gaststätten, Hotels, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Kinos, Opern, Museen, Ferienanlagen oder Sportstadien.

Wichtig: Es gibt keine Frei- oder Mindestmengen. Wer seine Verkaufsverpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss mit Strafen rechnen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhoben werden.

Kurzinterview mit Verpackungszulieferer der Textilpflegebranche

Nach konkreten Auswirkungen für Wäschereien und Textilreinigungen haben wir Stefan Rauner, Geschäftsführer REWAKON GmbH, gefragt. Im Kurzinterview erläutert er u.a., was das neue Verpakcungsgesetz auch für Zulieferer von Verpackungsmaterial bedeutet. Die REWAKON GmbH ist einer der führenden Fachgroßhändler in der Branche und liefert Produkte im Bereich des Verbrauchsmaterials und Zubehörs für Textilreinigungen und Wäschereien. Im Portfolio stehen u.a. Drahtbügel, Folien, Waschmittel und Verpackungsmaterialien wie Einschlagpapier und Tragetaschen.

Rund um Verpackungen für Wäschereien und Textilreinigungen

Ob Stoff oder Plastik: Nur durch Wiederverwendung von Verpackungsmaterial kann man zur Umweltschonung beitragen. - © WF Seydlbast, Fotolia.com

Wie verpackt man saubere Textilien am besten? Plastiktüten sind schlecht für die Umwelt. Aber sind Papier- oder Stofftaschen wirklich „grüner“? Die EU jedenfalls will den Plastiktütenverbrauch reduzieren. In Deutschland gibt es deshalbeine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels und das neue Verpackungsgesetz kommt. Es tut sich also einiges in Sachen Verpackung und Textilpflegebetriebe sollten auf dem Laufenden sein. Wir stellen praktische Lösungen für Wäschereien und Textilreinigungen vor - von der Pfandtasche aus Baumwolle bis zu Einschlagpapier und automatisierten Verpackungslösungen. Mehr dazu im Artikel von R+WTextilservice: Textilien sauber verpacken .