WKÖ Mehr soziale Sicherheit für Unternehmer

Mehr soziale Sicherheit für Unternehmer

Seit diesem Jahr profitieren Unternehmer von mehr sozialer Sicherheit. „Unbefristete Rahmenfristerstreckung“ und freiwillige Arbeitslosenversicherung bringen insbesondere kleinen Selbstständigen höheren Schutz gegen Erwerbslosigkeit.

„In schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktzeiten können insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen besonders von der Wirtschaftskrise betroffen sein. Das neue Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sowie auch die sogenannte unbefristete Rahmenfristerstreckung, die garantiert, dass einmal erworbene Ansprüche gewahrt bleiben, schützen jetzt Selbstständige, die ihre Betriebe aufgrund der Wirtschaftssituation völlig aufgeben müssen“, erklärt sich Präsident Dr. Christoph Leitl über die neuen Möglichkeiten.

Der Wirtschaftskammer Österreich ist es gelungen, dass seit 1. Jänner 2009 Unternehmer, die aus ihrer früheren unselbstständigen Tätigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, diese nun auch unbefristet ohne Beitragszahlungen wahren können. Von dieser unbefristeten Rahmenfristerstreckung profitieren insbesondere kleine Selbstständige, wenn sie ihre Tätigkeit beenden müssen. Zudem wird es künftig leichter sein, sozial abgesichert zwischen unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung zu wechseln.

Gleichzeitig hat die Wirtschaftskammer Österreich erreicht, dass Selbstständige, die keine Ansprüche nachweisen können, das Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können. Damit können jetzt alle Selbstständige, die schon bisher selbstständig erwerbstätig waren, und all jene, die erst nach dem 1. Jänner 2009 eine selbstständige Tätigkeit beginnen, für die Zukunft Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung aufbauen. In der freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben Selbstständige die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen – ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage. Der Beitragssatz beträgt sechs Prozent. Je nach gewählter Beitragsgrundlage beträgt die monatliche Arbeitslosenunterstützung 572 Euro, 896 Euro bzw. 1.235 Euro.

Bitte bachten Sie: Wird der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung jetzt schriftlich nicht rechtzeitig erklärt, besteht dazu erst wieder in acht Jahren eine Möglichkeit.