Steuertipp Mobilitätsprämie für Geringverdiener beantragen: So geht´s

Wer einen sehr geringen Arbeitslohn hat und mehr als 20 Kilometer für den Weg zur Arbeit benötigt, für den könnte es sich lohnen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung 2021 abzugeben. Hintergrund: Es winkt vielleicht eine Mobilitätsprämie.

Autos im Stau
Arbeitnehmer, die mehr als 20 km zur Arbeit pendeln, könnten eine Mobilitätsprämie bekommen. - © Kadmy – stock.adobe.com

Die Mobilitätsprämie   wird erstmals für das Steuerjahr 2021   gewährt und betrifft Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag 2021 in Höhe von 9.744 Euro/19.488 Euro (ledig/Zusammenveranlagung) liegt und die einfach mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.

Bei einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags werden keine Steuern fällig. Und da es für solche Arbeitnehmer keine Steuerentlastung für die weiten Fahrten zur Arbeit gibt, winkt ihnen die so genannte Mobilitätsprämie.

Antrag auf Mobilitätsprämie in Einkommensteuererklärung 2021

Den Antrag auf Überweisung einer Prämie muss ein Geringverdiener in der Einkommensteuererklärung 2021 beantragen. Neben dem Mantelbogen muss er die Anlage N und die neue Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen.

Steuertipp: Zu viel erwarten darf man sich von der Prämie allerdings nicht. Fährt ein Arbeitnehmer an 150 Tagen zur Arbeit und legt dabei einfach eine Strecke von 40 Kilometern zurück, winkt für 2021 eine Mobilitätsprämie von 48 Euro. Nicht üppig, aber immerhin ein gut gemeiner Fahrtkostenzuschuss, den sich Geringverdiener nicht entgehen lassen sollten