Familienhafte Mitarbeit WKÖ: Mustervereinbarung zum Download

In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen"), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich, unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.

Das zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) akkordierte Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit bietet eine gute Orientierungshilfe für die Einzelfallbeurteilung. Das neue Merkblatt sieht die Möglichkeit einer schriftlichen Dokumentation der Unentgeltlichkeit und Kurzfristigkeit der familienhaften Mitarbeit vor: "Um die Kurzfristigkeit und Unentgeltlichkeit auch für Kontrollzwecke zu dokumentieren, sollte dies mit einer schriftlichen Vereinbarung (ggf. Formblatt) erfolgen. Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung führt allerdings nicht automatisch zum Vorliegen eines Dienstverhältnisses."

Die WKÖ hat nun mit dem Hauptverband und dem BMF eine solche schriftliche Mustervereinbarung zur familienhaften Mitarbeit akkordiert. Sie finden diese auf dem wko.at-Servicechannel Arbeitsrecht und Sozialrecht.