Steuertipp Neue Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020: Hintergrund und Verhaltensknigge

Die Steuererklärungen 2020 erwartet das Finanzamt nicht wie bisher bis zum 2. August 2021, sondern erst Ende Oktober 2021. Wer seine Steuererklärungen 2020 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lässt, hat sogar Zeit für die Übermittlung der Erklärungen 2020 bis Ende Mai 2022. Die Hintergründe für diese Steuererleichterung und welcher Verhaltensknigge sich hier anbietet – hier erfahren Sie alles.

Steuererklärung 2020
Die Steuererklärungen 2020 erwartet das Finanzamt nicht wie bisher bis zum 2. August 2021, sondern erst Ende Oktober 2021. - © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Hintergrund für neue Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020

Der Grund für diese automatische Fristverlängerung liegt wohl an den vielen Anträgen, die wegen Corona beim Finanzamt eingehen. Millionen von Steuerzahlern beantragen wegen Umsatz- und Gewinnrückgängen die Herabsetzung von Vorauszahlungen oder bitten wegen Zahlungsschwierigkeiten um zinslose Stundung bereits fälliger Steuerzahlungen. Damit sind die Sachbearbeiter in den Finanzämtern zeitlich so ausgelastet, dass wohl kaum Zeit bliebe, die normalerweise Ende Juli eingehenden Erklärungen zeitnah zu bearbeiten. Ein Grund dürfte auch sein, dass viele Steuerberater keine Zeit haben, die Erklärungen für ihre Mandanten zu erstellen. Sie sind mit Anträgen zur Überbrückungshilfe oder mit Anträgen zur steuerlichen Entlastung ihrer Mandanten derzeit ausgelastet.

Verhaltensknigge wegen der neuen Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020

Aufgrund der neuen Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 empfiehlt sich folgende Vorgehenswese:

  • Erwarten Sie für 2020 eine Steuererstattung und benötigen diese schnellstmöglich, sollten Sie die Erklärungen 2020 umgehend beim Finanzamt einreichen.
  • Bis Ende Oktober verschickt das Finanzamt keine Mahnungen zur Abgabe der Erklärungen 2020. Einen Fristverlängerungsantrag muss nur schicken, wer die Erklärungen erst im November oder später abgeben möchte.
  • Beauftragen Sie erstmals einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärungen 2020, informieren Sie das Finanzamt von diesem Umstand. Dadurch brauchen Sie bis Ende Mai 2022 keinen Fristverlängerungsantrag ans Finanzamt schicken.

Steuertipp

Sie haben übrigens keinen gesetzlichen Anspruch auf diese neuen Abgabefristen. Hat das Finanzamt einen ganz bestimmten Grund für die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen (z.B. bei Betriebsveräußerungen).