Mindestlohn Neue Vereinbarung für Wäschereien mit Objektkundengeschäft

Die zuständigen Tarifparteien für die Textilpflegebranche haben vergangenen Freitag für Wäschereien mit Objektkundengeschäft eine neue Vereinbarung für einen Mindestlohn unterschrieben. Der Mindestlohn beträgt 7,50 Euro in den neuen Bundesländern und 8,25 Euro in Westdeutschland und soll bis 2016 in zwei Stufen auf einheitlich 8,75 Euro in Ost und West steigen. Er betrifft insgesamt rund 34.000 Beschäftigte.

Vertreter der Tarifparteien vereinbaren einen neuen Mindestlohntarifvertrag für Wäschereien (v.l.n.r.): Winfried Maier, Justiziar des DTV; Ralph Rouget, TATEX-Tarifsprecher und Mitglied des DTV-Präsidiums; Hans Wettengl, IG-Metall-Verhandlungsführer; Peter Böge, intex-Präsidiumsmitglied; Claus Dietrich, intex-Tarifführer. - © DTV/intex

Neue Vereinbarung für Wäschereien mit Objektkundengeschäft

Zeitgleich wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein gemeinsamer Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.


Tarifpartner sind die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV), der Industrieverband Textil Service e.V. (intex) und die IG Metall.


Die bisher gültige Vereinbarung, die zum 31. März 2013 auslief, sah einen Mindestlohn von 7,00 Euro in den neuen Bundesländern und 8,00 Euro in Westdeutschland vor. Von der neuen Regelung sollen insbesondere Frauen profitieren, denn 80 Prozent der Beschäftigten in der Branche sind weiblich.


Parallel wird laut DTV-Pressemitteilung die TATEX mit ihrem Tarifpartner, der DHV – Die Berufsgewerkschaft, einen gleichlautenden Mindestlohntarifvertrag abschließen.