Persönliche Schutzausrüstung Neue Verordnung zu PSA verabschiedet

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Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2016 die neue Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet, die offiziell 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt.

Die Hohenstein Institute berücksichtigen die neuen gesetzlichen Vorgaben in den internen Prozessen und Abläufen der Zertifizierungsstelle. - © Hohenstein Institute

Die neue Verordnung zu PSA wird 24 Monate nach dem Inkrafttreten gültig und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich, wie die Hohenstein Institute mitteilen. Die neue Verordnung müsse nicht mehr wie bei der PSA-Richtlinie 89/686/EWG in nationales Recht umgesetzt werden. Durch die Verabschiedung der EU-Kommission werde diese direkt geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten.

PSA darf im Europäischen Wirtschaftsraum bisher nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG erfüllt. Die Bereitstellung einer PSA, die unter diese Richtlinie fällt, kann nach Inkrafttreten der neuen PSA-Verordnung 36 Monate lang nicht behindert werden. Bereits ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigungen können bis sieben Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig bleiben, soweit diese EG-Baumusterprüfbescheinigungen nicht aus anderen Gründen ungültig werden.

Als Notified Body EU-No. 0555 führen die Hohenstein Institute Baumusterprüfungen entsprechend der PSA-Richtlinie 89/686/EWG durch. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden in den internen Prozessen und Abläufen der Zertifizierungsstelle berücksichtigt. So können die Hohenstein-Experten nach eigenen angaben auch zukünftig den gewohnten Service im Bereich persönliche Schutzausrüstung anbieten. Auf Anfrage geben die Hohenstein Institute ausführliche Informationen zum Zertifizierungsverfahren, z.B. über Rechte und Pflichten.

Die neue Verordnung kann in den diversen Sprachversionen der EU auf der Website des europäischen Parlaments nachgelesen werden.