Steuerhinterziehung Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerhinterziehung

Anonyme Anzeigen, in denen Steuerstraftaten beim Finanzamt angezeigt wurden, gibt es schon immer. Der anonyme Anzeiger meldete sich entweder telefonisch, per Mail oder per Brief. In Baden-Württemberg wird nun eine neue digitale Dimension eingeleitet. Hier wurde ein Hinweisgeberportal freigeschaltet, über das der anonyme Anzeiger die möglichen Steuerstraftaten anzeigen kann.

Steuerhinterziehung
In Baden-Württemberg wurde ein Hinweisgeberportal freigeschaltet, über das anonyme Anzeiger mögliche Steuerstraftaten anzeigen können. - © peterschreiber.media – stock.adobe.com

Über einen digitalen Briefkasten kann der Anzeiger mit dem Finanzamt kommunizieren. Das bedeutet: Geht eine anonyme Anzeige über das Hinweisgeberportal ein, kann das Finanzamt Rückfragen in diesem digitalen Briefkasten einstellen. Die Kommunikation bleibt anonym .

Durch solch ein Portal wird es für viele Anzeiger sicherlich einfacher, potentielle Steuerhinterzieher beim Finanzamt an den Pranger zu stellen. Doch das kann auch dazu führen, dass Steuerzahler bewusst zu Unrecht denunziert werden. Dadurch kann man Konkurrenten, dem Arbeitgeber nach einer Kündigung oder Unternehmern, mit dem man im Streit liegt, das Finanzamt auf den Hals hetzen. Denn anonyme Anzeigen führen oftmals zu Betriebs- oder sogar Steuerfahndungsprüfungen .

In der Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 30. August 2021 findet sich die Aussage, dass durch dieses neue Portal die Anzahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steigen könnten . Bleibt zu hoffen, dass die Aussagen der anonymen Anzeiger durch Rückfragen gezielt überprüft werden und dass steuerlich ehrliche Unternehmer nicht durch unrichtige Aussagen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.