Steuervergünstigung Nur für typische Berufsbekleidung

Ein selbständiger Unternehmer, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung "bürgerlicher Bekleidung" schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf stur.

Nur für typische Berufsbekleidung

Trägt ein Handwerker bei der Arbeit normale Alltagsbekleidung - dazu gehört die Jeans oder ein T-Shirt - dürfen die Kosten dafür nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Denn diese Bekleidung kann auch nach der Arbeit noch getragen werden.


Selbst eine Aufteilung der Kosten für Alltagsbekleidung in abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare private Aufwendungen lehnen Finanzamt und Bundesfinanzhof ab (BFH, Beschluss v. 13.11.2013, Az. VI B 40/13; veröffentlicht am 15.1.2014). Ein Betriebsausgabenabzug kommt nur für typische Arbeitsbekleidung in Betracht.


Typische Arbeitskleidung bringt Steuervorteile


Wer sich bei der Arbeit so richtig schmutzig macht, sollte am besten im Fachgeschäft oder beim Textildienstleister typische Arbeitsbekleidung kaufen. Dann ist nämlich nicht nur der Kaufpreis steuerlich absetzbar. Auch die Reinigungskosten für typische Arbeitsbekleidung dürfen dann vom Gewinn abgezogen werden.


Praxistipp: Ein Werbungskostenabzug kommt auch für Reinigungskosten in Betracht, wenn die Reinigung zu Hause in der privaten Waschmaschine erfolgt. Einfach grob die Kosten pro Waschgang ermitteln und diese Kosten mit der Anzahl der Waschgänge multiplizieren.