Chemikalien PFAS: Befragung zu Beschränkung läuft bis 19. September 2021

Die Verwendung von per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) soll beschränkt werden. Diese Absicht erklärten die nationalen Behörden in Deutschland, den Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark. Bis zum 15. Juli 2022 wollen sie einen Beschränkungsvorschlag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Was hinter der formalen Erklärung steckt und was betroffene Stakeholder tun können.

 per- und polyflourierte Stoffe
Die Verwendung von per- und polyflourierte Stoffen soll beschränkt werden. Die Chemikalien finden sich oft in Arbeitsbekleidung. - © pornchai – stock.adobe.com

Sie weisen Wasser, Fett und Schmutz ab: per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS). Deshalb kommen die Chemikalien häufig in der Textilindustrie zum Einsatz, etwa bei Outdoorbekleidung oder Workwear. Die als umweltschädlich geltenden PFAS kommen aber auch in anderen Bereichen vor, etwa in Wetterschutzfarben, Lebensmittelverpackungen oder Skiwachsen. Das Problem: Sie werden nur schwer abgebaut und verbleiben somit sehr lange in der Umwelt und könnten das Grund- und Trinkwasser verunreinigen. Daher soll die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) in der Europäischen Union beschränkt werden.

Vorstoß zur Beschränkung von PFAS

Der aktuelle Vorstoß ist nicht neu: Bereits 2020 hatten sich Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark darauf geeinigt, ein gemeinsames Dossier für einen umfassenden REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten. Laut der aktuellen Absichtserklärung soll die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in allen Verwendungsbereichen beschränkt werden. Von der Beschränkung betroffene Stakeholder können bis zum 19. September 2021 mithilfe eines Fragebogens der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) Daten prüfen oder ergänzen.

Marktsituation abbilden und Ausnahmen begründen

Der Fragebogen und von den Mitgliedstaaten veröffentlichte Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen über PFAS sollen sichergestellen, dass die aktuelle Marktsituation möglichst gut abgebildet wird und verbleibende Datenlücken geschlossen werden. Diese Erkenntisse bilden dann die Basis, um im kommenden Jahr einen Beschränkungsvorschlag zu entwerfen. Das Papier soll auch regeln, in welchen Bereichen PFAS weiter eingesetzt werden kann. Um solche Ausnahmen begründen zu können, wenden sich die fünf Mitgliedstaaten an die Interessenvertreter. Nur diese besäßen die hierfür nötigen detaillierten Kenntnisse.

Erneute Befragung richtet sich an betroffene Industrieverbände und Unternehmen

Darum richtet sich die erneute Befragung v.a. an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.

Den Fragebogen gibt es bis zum 19. September 2021 im Internetangebot der BfC oder bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin .