Pflegekennzeichnung und Co. Textilien richtig pflegen: Der Teufel liegt im Detail

Viele Textilpfleger setzen bei der richtigen Pflege auf die Materialkennzeichnung im Textil. Dabei kann es ein riskantes Unterfangen sein, von der Angabe der textilen Faserstoffe Rückschlüsse auf die Pflegeeigenschaften zu ziehen. Das zeigt ein Blick in die Textilkennzeichnungsverordnung.

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    Textilkennzeichnung
    © Jussen
    Jacke mit einem Echtfellkragen, der mit dem Hinweis "Enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs" versehen wurde.
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    Teile "nicht-textilen" Ursprungs
    © Jussen
    Etikett mit dem Hinweis "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs".

Was sagt eigentlich die Materialkennzeichnung, die in Textilien üblicherweise auf den Einnähetikett steht, über die Pflegeeigenschaften aus? Genau genommen nicht viel – bzw. nicht genug.

Dennoch neigen Endverbraucher wie Textilreiniger immer wieder dazu, aufgrund dessen Rückschlüsse auf die Pflegeeigenschaften zu ziehen. Das kann unter Umständen zu Schäden bei der Bearbeitung führen. Bedeutsam sind vor allem die Pflegeempfehlungen des Herstellers.

Rohstoffangaben und Grauzonen

Auf dem Einnähetikett von Textilien finden sich Angaben wie 100 % Baumwolle, 80 % Baumwolle / 20 % Polyester ebenso wie Oberstoff: 100 % Schurwolle / Futter 100 % Viskose. Diese Informationen beinhalten jedoch "nur" eine Auskunft über die textilen Faserstoffe eines Textilerzeugnisses und hat gemäß den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung, kurz TextilKVO, zu erfolgen. Ohne diese Angabe dürfen Textilerzeugnisse auf dem europäischen Markt nicht bereitgestellt werden.

Denn die Verordnung besagt, dass über die Art und den Gewichtsanteil der verwendeten Fasern Auskunft gegeben werden muss. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass ein Hinweis auf die sogenannten nicht-textilen Teile tierischen Ursprungs im Textilerzeugnis zu erfolgen hat. Das können beispielsweise Lederbadges an Jeanshosen, Echtfellkragen an Jacken oder auch Perlmuttknöpfe sein. Damit wird den Verbrauchern Rechnung getragen, die auf tierische Erzeugnisse verzichten möchten. Das war‘s! Die Angabe weiterer Informationen ist nicht vorgeschrieben.

Tücken der Textilkennzeichnung

Hält man sich Textilien wie Bekleidungsstücke sowie Haus- und Heimtextilien vor Augen, bestehen diese jedoch meist nicht ausschließlich aus textilen Fasern. An dieser Stelle ist es wichtig zu betrachten, wie ein Textilerzeugnis laut der TextilKVO definiert ist: Man spricht von einem Textilerzeugnis, wenn ein Artikel einen Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80% aufweist. Das heißt im Umkehrschuss, dass bis zu 20% der Bestandteile des Textilerzeugnisses im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Eigenschaften eine Grauzone darstellen können.

Das heißt konkret: Es muss keine Information über eine mögliche Beschichtung erfolgen. Auch Membranen in Laminaten müssen nicht ausgewiesen werden. Textilpfleger erhalten keine Auskunft über die Materialien von Knöpfen, die nicht unter die Kategorie "nicht-textile Teile tierischen Ursprungs" fallen. Denn all dies sind keine textilen Faserstoffe, können aber in der Summe bis zu 20 % des Gesamtgewichts des Textilerzeugnisse ausmachen und für die Auswahl der richtigen Pflegebehandlung durchaus eine große Rolle spielen.

Faserstoffangabe ist keine Volldeklaration

Wird die TextilKVO nun noch näher betrachtet, so wird schnell klar, dass noch viele andere Bestandteile eines Textilerzeugnisses, die durchaus auch einen großen Einfluss auf die Pflegeeigenschaften haben, ebenso nicht angegeben werden müssen. Denn die TextilKVO schreibt auch keine Volldeklaration der textilen Faserstoffe im Gesamttextil vor. Das kann z.B. heißen, dass Etiketten und Abzeichen, Bordüren und Besätze ebenso wie Versteifungen, Verstärkungen und Einlagestoffe und Polsterungen, die anderen Zwecken als der Wärmehaltung dienen wie z.B. Schulterpolster, nicht angegeben werden müssen – selbst dann, wenn sie aus textilen Fasern bestehen.

Abgesehen davon gilt die sogenannte 30%-Regel, die sich auf Textilerzeugnisse, die aus mehreren Komponenten bestehen, bezieht. Sie besagt, dass diejenigen textilen Komponenten, die weder Hauptfutterstoff sind noch weniger als 30 % des Gesamtgewichts des Textilerzeugnisses ausmachen, nicht gekennzeichnet werden müssen. Die Betonung liegt hierbei jedoch auf "nicht müssen", denn die Regel ist als Kann-Vorschrift zu sehen. Das heißt, sie verbietet die Kennzeichnung dieser Komponenten nicht.

Textilkennzeichnung muss TextilKVO beachten

Eine Angabe kann erfolgen, da sie für den Verbraucher durchaus wünschenswert ist. Erfolgt die Kennzeichnung, müssen natürlich die Vorgaben der TextilKVO beachtet werden. Ein konkretes Beispiel: Ein Kleid besteht aus einem Vorder- und Rückenteil aus 100 % Baumwolle und zwei halblangen Ärmeln aus 100% Polyester. Der Gewichtsanteil der Ärmel liegt unter 30 % des Gesamtgewichts. Folglich muss in diesem Fall nur das Fasermaterial des Vorder- und Rückenteils angegeben werden. Bei der Faserzusammensetzung der Ärmel greift die 30%-Regel, da die Ärmel – wie erwähnt – weniger als 30% des Gesamtgewichts ausmachen und auch nicht den Hauptfutterstoff darstellen.

Haupt- und Zwischenfutterstoff

An dieser Stelle soll dem Begriff "Hauptfutterstoff" mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In der TextilKVO wird der Begriff nicht näher ausgeführt. Jedoch liefern der Rechtsanwalt Thomas Lange und der Dipl.-In g. Wolfgang Quednau dazu in ihrem Werk "Kommentar zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung" folgende Definition:

Kommentar zur Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung

"Als Hauptfutterstoffe sind die zum Körper gewandeten Seiten eines Textilerzeugnisses, welche die Fläche ganz oder nicht nur an lokal begrenzten Stellen abdecken, gemeint. Diese bedecken in der Regel die Innenseite des Bekleidungsteils und schützen somit einerseits den Oberstoff, und haben andererseits gleichzeitig eine positive Eigenschaft für den Träger wie z.B. Gleitfähigkeit beim Anziehen oder eine wärmende Funktion. Hauptfutterstoffe sind z.B. Rückenfutter im Sakko, in der Jacke und im Mantel sowie Rockfutter und Kleiderfutter, jedoch nicht Taschenfutter oder Futter im Kragen. Von den Hauptfutterstoffen sind die Zwischenfutterstoffe abzugrenzen, die zwischen den Oberstoffen und den Hauptfutterstoffen, z.B. aus wärmenden Gründen, eingesetzt werden. Besteht ein Bekleidungsteil aus zwei (Haupt-) Futterstoffen, z.B. Rückenfutter und vorderes Futter, unterschiedlichen Fasergehalts, müssen beide Futterstoffe separat ausgewiesen werden. Gleiches muss gelten, wenn z.B. das Rückenfutter aus zwei Textilkomponenten unterschiedlichen Fasergehalts besteht. Ein Textilerzeugnis kann also aus mehreren Hauptfutterstoffen bestehen."

Thomas Lange und der Dipl.-In g. Wolfgang Quednau

Ebenfalls interessant ist die Regelung, dass sichtbare und isolierbare Fasern, mit denen eine rein dekorative Wirkung erzielt werden soll, nicht bei der Angabe der Faserzusammensetzungen berücksichtigt müssen, wenn diese nicht mehr als 7 % des Gewichts des ganzen Teils ausmachen. Auch für Stickerei-Textilerzeugnisse gelten besondere Vorschriften. So muss die Faserangabe für die Stickereifäden nur erfolgen, wenn die Stickereien mindestens 10 % der Oberfläche des Erzeugnisses ausmachen. Machen sie weniger aus, ist keine Information darüber erforderlich.

Damit sei lediglich ein kleiner Blick in die Geheimnisse der TextilKVO geworfen. Die Aufzählung der Sonderreglungen ist damit in keiner Weise erschöpft. Die Beispiele zeigen aber unmissverständlich, dass es ein riskantes Unterfangen sein kann, von der Angabe der textilen Faserstoffe Rückschlüsse auf die Pflegeeigenschaften zu ziehen. Der Teufel steckt oft im Detail. Denn das schwächste Element an einem Textil bestimmt bekanntlich die maximal mögliche Pflegemethode und darüber erhält man nicht zwingend eine Information. Auch ist dieses schwächste Glied nicht immer sichtbar. Denn es kann eines der nicht kennzeichnungspflichtigen Elemente darstellen, die sich innen, zwischen Oberstoff und Futter, befinden.

Die Relevanz der Pflegekennzeichnung

Die obigen Ausführungen machen deutlich, warum die Pflegekennzeichnung so wichtig ist. Diese Information ist für den Textilreiniger noch weit relevanter als die sogenannte Materialkennzeichnung. Sie hat das Ziel, eine irreversible Beschädigung des Textil-und Bekleidungsprodukts durch unsachgemäße Pflege zu vermeiden und bezieht sich daher auf das Gesamttextil – gilt also für alle Bestandteile des Textilerzeugnisses, seien sie noch so klein oder sogar gar nicht sichtbar. Bekanntermaßen erfolgt die Pflegekennzeichnung auf der Grundlage von Symbolen und wird vom Hersteller der Textilien angegeben.

Die Angabe ist allerdings freiwillig, sofern sie nicht, wie beispielsweise in Österreich, durch nationale Gesetze oder Vorschriften festgelegt ist. Wenn sie jedoch angewendet wird, dann sind in den sogenannten GINETEX-Ländern, zu denen auch Deutschland wie Österreich und die Schweiz zählen, die Bestimmungen der GINETEX und die entsprechenden technischen Vorschriften einzuhalten. Das bedeutet in erster Linie, dass die Vorgaben über die Form (es dürfen nur die originalen GINETEX-Symbole und keine selbst kreierten Zeichen verwendet werden), die Anzahl sowie die Reihenfolge der anzugebenden Symbole zu berücksichtigen sind. Das folgende Bild zeigt, wie es NICHT sein sollte:

Fehlerhafte Kennzeichnung
Beispiel für eine Kennzeichnung entgegen der Vorschriften: Es wurden keine GINETEX-Symbole verwendet und die Reihenfolge der Symbole ist nichtgemäß der Vorgabe. - © Jussen

Zudem beschreibt die GINETEX die Pflegebehandlungsstufen und legt die Art und Weise, wie diese mit den Pflegesymbolen angezeigt werden, fest. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass es sich bei der Pflegkennzeichnung um eine Empfehlung und nicht um eine Vorgabe handelt. Ebenfalls ist es nicht uninteressant zu wissen, dass in Ländern, die nicht der GINETEX beigetreten sind, wie die USA, vollständig andere Richtlinien gelten können.

GINETEX (Groupement International d’Etiquetage pour l’Entretien)

GINETEX ist die Abkürzung für Groupement International d’Etiquetage pour l’Entretien des Textiles. Sie ist die internationale Vereinigung für die Pflegekennzeichnung von Textilien. Die Vereinigung wurde 1963 gegründet und hat ihren Sitz in Paris (zuvor in Genf).Die GINETEX hält die Markenrechte an den Pflegesymbolen für Textilien und ist an der Entwicklung einer internationalen ISO-Norm basierend auf ihrem Kennzeichnungs-system (ISO 3758) beteiligt.Der GINETEX gehören Belgien, Luxemburg, Brasilien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Japan, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Liechtenstein, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien und die Türkei an.Diese Länder haben sich folglich verpflichtet das GINETEX-System für

Das sagen Pflegesymbole aus

Gemäß den oben genannten Bestimmungen und Vorschriften müssen mindestens fünf Symbole einer festgelegten Form für die folgenden Pflegeprozesse bzw. Prozessschritte angegeben werden. Die Reihenfolge, in der die Symbole hintereinander aufzuführen sind, ist vorgeschrieben.

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    Waschen
    © GINETEX
    Waschen.
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    Bleichen
    © GINETEX
    Bleichen.
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    Trocknen.
    © GINETEX
    Trocknen.
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    Bügeln
    © GINETEX
    Bügeln.
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    Professionelle Textilpflege
    © GINETEX
    Professionelle Textilpflege.

Die konkreten Prozesse werden durch zusätzliche Beschreibungen in den zuvor aufgeführten Grundsymbolen näher dargestellt. Dazu werden folgende Elemente verwendet:

  • Das Andreaskreuz (diagonales Kreuz) gilt als Zeichen dafür, dass die entsprechende Behandlung nicht durchgeführt werden darf.
  • Zahlen geben die maximale Waschtemperatur für die Haushaltswäsche an.
  • Punkte werden als Angabe für die Höhe der Temperatur des Trocknungsprozesses im haushaltsüblichen Wäschetrockner bzw. der Bügeleisensohle angegeben.
  • Balken symbolisieren eine schonendere Behandlun g. Buchstaben gelten als Angabe für das in Frage kommende Lösungsmittel in der professionellen Textilpflege.
Pflegekennzeichnung mit Text
Beispiel für eine Pflegekennzeichnung mitergänzendem Text. Die Bedeutung der Symbole: - Maximale Waschtemperatur 30 °C, schonender Prozess - Nicht bleichen -Nicht im Wäschetrockner trocknen - Bügeln miteiner Höchsttemperatur der Bügeleisensohle von 110 °C, kein Bügeln mit Dampf -Professionelle Trockenreinigung mit Tetrachlorethen und allen unter Symbol F aufgelisteten Lösungsmitteln, schonender Prozess - © Jussen

Wie die Beschreibung der ergänzenden Elemente schon aussagt, geben die ersten vier Symbole, also die für das Waschen, Bleichen, Trocknen und Bügeln, in erster Linie eine Information über die Pflege im Haushalt. Allerdings sind die Symbole auch wichtig für Textilpflegebetriebe, z.B. die Information über den Einsatz von Bleichmitteln, die einen wichtigen Hinweis auf die Inhaltsstoffe der zu verwendenden waschaktiven Substanzen und Detachiermittel bzw. auf deren Inhaltsstoffe gibt. Über diese Symbole hinaus kann der Pflegehinweis durch Text ergänzt werden. Das können Informationen sein wie "Separat oder mit ähnlichen Farben waschen", "Applikationen nicht bügeln", "Nicht mit Dampf bügeln" oder "Feucht in Form ziehen".

Die Pflegeempfehlung

Insgesamt haben Hersteller zu beachten, dass die maximal zulässige Behandlungsart, die Verbraucher bzw. Textilpflegebetriebe anwenden können, ohne dem textilen Produkt irreversiblen Schaden zuzufügen, angegeben werden muss. Leider ist jedoch bekannt, dass sich nicht alle Hersteller daran halten und durch eine sogenannte Unterkennzeichnung, man spricht auch von engl. "Underlabeling", Reklamationen vorbeugen wollen.

Ein anderer Punkt ist, dass gerade im modischen Bekleidungsbereich nicht jeder Hersteller der Angabe der Pflegeempfehlung die Bedeutung zukommen lässt, die sich die Textilpflegebranche wünschen würde. Die Teile werden nicht zuletzt aus Zeitgründen häufig nicht ausreichend auf ihre Pflegbarkeit getestet und infolgedessen nicht mit der optimalen Kennzeichnung versehen. Außerdem haben Designer nicht selten die Vorstellung, verschiedenste Materialien miteinander zu verarbeiten, die sich jedoch in der Pflege vollständig konträr verhalten.

Je mehr Bestandteile das Textil aufweist, desto herausfordernder wird es, Möglichkeiten zur sachgerechten Pflege anzugeben. Das schwächste Glied gibt schließlich die maximale Pflegebehandlung vor. Für manche Teile ist es sogar schier nicht machbar, eine Pflegebehandlung zu generieren. Bekleidung, die sich überhaupt nicht pflegen lässt, zu verkaufen, ist jedoch nahezu unmöglich, sodass dennoch auf Risiko eine "mögliche" Pflegebehandlung angegeben wird. Wird diese Methode dann angewandt, kommt es häufig zu Schäden. Nicht selten hat der Textilreinigungsbetrieb das Nachsehen.

Folglich sollte nicht nur beachtet werden, dass die Materialangabe nur wenig Aussagekraft bezüglich einer möglichen Pflegebehandlung hat, sondern auch die angegebene Pflegeempfehlung mit ausreichendem Sachverstand betrachtet werden. Dafür braucht es eine fachmännische Warenschau, bei der möglichst jedes sichtbare Detail zu betrachten ist. In der Praxis nicht immer einfach umsetzbar, aber hilfreich, um Reklamationen vorzubeugen.

Was tun, wenn das Etikett fehlt ?

In der Praxis zeigt sich leider auch häufig, dass das Etikett fehlt, wenn das Textil in die Textilreinigung gebracht wird. Dieses Phänomen ist nicht zuletzt einem Passus in der TextilKVO geschuldet, der besagt, dass die Angabe der textilen Faserstoffe in der jeweiligen Amtssprache des Vertriebslandes der Textilie zu erfolgen hat. Je größer also das Vertriebsgebiet, desto mehr Sprachen und desto länger bzw. größer und störender ist das Etikett. Verbraucher schneiden es häufig direkt nach dem Kauf heraus. Teilweise motivieren die Bekleidungshersteller die Käufer sogar mit einem Scherensymbol dazu. Damit geht meist auch die Pflegekennzeichnung verloren.

Textilkennzeichnung
SachgerechteTextilkennzeichnung eines Mehrkomponententextils in denAmtssprache desjeweiligen Vertriebslandes. - © Jussen

Gerade dann ist selbstverständlich Vorsicht geboten und es empfiehlt sich, mit dem Kunden über die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses zu sprechen. Natürlich wäre es zunächst auch von Vorteil, den Kunden über die Relevanz der Pflegekennzeichnung aufzuklären und ihn zu bitten, diese zukünftig nicht zu entfernen.

Kunden und Hersteller: Dialog ist gefragt

Neben dem Gespräch zwischen dem Textilreiniger und dem Kunden ist jedoch – wie die vorherigen Ausführungen deutlich gemacht haben – auch ein Dialog mit der Vorstufe, also dem Textil- bzw. Bekleidungshersteller wichtig. Wie beschrieben, wird die Pflegekennzeichnung nicht selten eher stiefmütterlich behandelt, was für den Textilpflegebetrieb von großem Nachteil sein kann. Folglich gilt, den Hersteller mit ins Boot zu nehmen und Hilfestellung bei der Angabe der sachgerechten Pflegebehandlung zu geben.

Dazu zählt zunächst, das erforderliche Verständnis für die verschiedenen Methoden zu vermitteln, einen Einblick in die Komplexität der Prozesse zu gewähren und nicht zuletzt auch einen Hinweis zu geben, wie die Symbole angegeben werden können, sodass der Verbraucher sie nicht sofort herausschneidet. So könnte die Pflegekennzeichnung oben im Etikett stehen und das Scherensymbol darunter. Damit könnte der Verbraucher die ganze Litanei der Rohstoffangabe entfernen, die Pflegesymbole aber beibehalten, ohne dass sie großartig stören. Denn nicht nur der Textilpflegebetrieb trägt die Verantwortung für den Werterhalt der Textile, sondern auch der Hersteller.