Steuertipp Private Pkw-Nutzung: Das gilt bei Elektro und Hybrid

Die private Nutzung des Firmenwagens müssen Selbstständige als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Handelt es sich bei dem Dienstwagen um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug sind Vergünstigungen möglich.

E-Auto
Wer E-Auto fährt, kann Steuern sparen; auch bei Dienstwagen, die privat genutzt werden. - © fotoak80 – stock.adobe.com

Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug privat oder für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, muss er seinen Gewinn erhöhen. Das erfolgt nach den Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs oder nach der Ein-Prozent-Regelung, sollte kein Fahrtenbuch geführt werden.

Handelt es sich bei dem Firmenwagen jedoch um ein Elektrofahrzeug oder um ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, winken je nach Reichweite und Kohlendioxidemission verschiedene steuerliche Vergünstigungen. Statt des monatlichen Prozents des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung müssen entweder nur die Hälfte oder ein Viertel des Bruttolistenpreises pro Monat dem Gewinn hinzugerechnet werden.

Steuerliche Besonderheiten bei Nutzung eines Elektrofahrzeugs

Bei Ermittlung des zu versteuernden Betrags mittels eines Fahrtenbuchs, dürfen die Gesamtkosten gemindert werden. Es mindert sich die Abschreibung um 50 Prozent oder um 75 Prozent. Die steuerlichen Besonderheiten und Vorgaben für die steuerlichen Vergünstigungen bei Nutzung eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridelektrofahrzeugs können einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnommen werden (BMF, Schreiben v. 5.11.2021, Az. IV C 6 - S 2177/19/10004 :008).

Wichtig: Diese steuerlichen Vergünstigungen greifen nur ertragsteuerlich, nicht dagegen bei der Ermittlung der Umsatzsteuer für die Privatnutzung.

Steuertipp: Für neu zugelassene Plug-in-Hybrid-Dienstfahrzeuge soll nach den Plänen der neuen Regierung diese Steuervergünstigung nur noch greifen, wenn nachgewiesen werden kann, dass solche Fahrzeuge auch ausschließlich (zu mehr als 50 Prozent) elektrisch betrieben werden können. Das kann dem neuen Koalitionsvertrag entnommen werden.