Justizausschuss | Novelle beschlossen - Privatinsolvenz geändert"> Justizausschuss | Novelle beschlossen Privatinsolvenz geändert

Der Justizauschuss hat eine Novelle der Insolvenzordnung beschlossen. Foto: electriceye, Fotolia.com - © electriceye, Fotolia.com

Der Justizausschuss des Nationalrats hat am 21. Juni 2017 eine Novelle der Insolvenzordnung (IO) beschlossen. Neben den Anpassungsbestimmungen zur EU-Insolvenzverordnung wurden vor allem die Regeln zur Privatinsolvenz geändert mit folgenden wesentlichen Eckpunkten:

  • Wegfall der Mindestquote von derzeit 10 Prozent (§ 213 IO neu).
  • Verkürzung der Abschöpfungsfrist von derzeit sieben auf fünf Jahre (§ 199 Abs. 2 IO neu).
  • Entfall der Verpflichtung des Versuchs eines außergerichtlichen Ausgleichs (Wegfall § 183 Abs. 1 Z 3 IO).
  • Das Abschöpfungsverfahren bleibt subsidiär zum Zahlungsplan.
  • Zusätzliche Einleitungshindernisse (§ 201 Abs. 1):

1) Wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens nicht eine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt oder wenn er ohne Beschäftigung war, sich nicht um eine solche bemüht oder eine zumutbare Tätigkeit abgelehnt hat.

2) Wenn der Schuldner dem Vertretungsorgan einer juristischen Person oder Personengesellschaft angehört oder in den letzten fünf Jahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angehört hat und im Insolvenzverfahren der juristischen Person oder Personengesellschaft die Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

  • Klarstellung, dass auch Gewinne aus einem Glücksspiel abzuführen sind (§ 210 Abs. 1 Z 2).
  • Auskunftspflicht über die Bemühungen, eine Erwerbstätigkeit zu erhalten (§ 210).
  • In-Kraft-Treten: 1. November 2017.
  • Ein Rechtsanwalt eines Gläubigers kann unter bestimmten Bedingungen zur Beurteilung, ob er einen Rechtsstreit oder ein Exekutionsverfahren einleiten oder weiterführen soll, in Daten über Exekutionsverfahren, die gegen seinen Schuldner wegen Geldforderungen geführt werden, elektronisch Einsicht nehmen (§§ 427 EO); In-Kraft-Treten 1. Januar 2019.

Infos: www.wko.at