Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Blockunterricht: Textilreinigerazubi bekommt Übernachtungskosten erstattet

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bewilligt eine Kostenerstattung von mehr als 2.000 Euro für einen Textilreinigerazubi aus Baden-Württemberg. Dieser sollte zunächst selbst für Übernachtungskosten aufkommen, die während des Blockunterrichts in der Berufsschule entstanden. Auch andere Bundesländer könnten von dem Urteil profitieren.

Gute Nachrichten für Textilreinigerazubis aus Baden Württemberg: Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Justiziar des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes Winfried Maier hat die Erstattung von Übernachtungskosten während der Blockschulzeit für einen Textilreinigerazubi erstritten, soweit diese den Zuschuss vom Land Baden-Württemberg übersteigen. Das teilte der Fachverband für Textilpflege - Fatex mit. Dabei handele es sich um einen Betrag von mehr als 2.000 Euro. Das Urteil sei rechtskräftig, nachdem das Land Baden-Württemberg den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgenommen hat.

Hoffnung für Azubis aus anderen Bundesländern

Den Erstattungsanspruch stütze das Verwaltungsgericht Stuttgart (AZ: 12 K 7348/17) direkt aus dem Grundgesetz, sodass eine Übertragbarkeit dieser Entscheidung in anderen Bundesländer nicht ausgeschlossen sei. Bereits im Jahr 2016 habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, allerdings in einer anderen Ausbildungsbranche, ähnlich entschieden.

Tipps für die Mitgliederbetriebe von Fatex

Fatex bittet seine Mitglieder, beim Regierungspräsidium Stuttgart die nicht ausgeglichenen Übernachtungskosten einzureichen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart halte den Zuschuss für zu gering. Die Tatsache, dass die Berufsschule in Frankfurt besucht wird, sei rechtlich ohne Belang. Sollte abschlägig entschieden werden, bittet der Fachverband darum, Rechtsanwalt Maier zu informieren, damit fristgerecht Klage eingereicht werden kann. Sollte noch gar kein Zuschuss beantragt worden sein, seien beim Regierungspräsidium die gesamten Übernachtungskosten während der Blockbeschulung einzureichen. Am besten lasse sich die Ausbildungsfirma den Anspruch gegen das Land vom Azubi abtreten (Anlage). Auch die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart habe laut Fatex als Grundlage die in der Anlage befindliche Abtretung gehabt. Sie sei demnach gerichtsfest.

Was können Azubis tun, wenn sie auswärts übernachten müssen?

Die Gründe für das Beanspruchen von Übernachtungen außerhalb des eigenen Wohnorts sind vielfältig: Der Ausbildungsplatz ist zu weit entfernt, um täglich zu pendeln. Oder die Berufsschule als Blockunterricht findet - wie im Fall des angehenden Textilreinigers aus Baden Württemberg - in einer weiter entfernten Stadt statt. Wohnheime für Azubis und junge Menschen können hierbei eine günstigere Alternative zu Hotels oder Wohnungen bieten. Als finanzielle Unterstützung können Azubis zudem beim Staat eine Förderung beantragen, die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).