WKÖ-Stimmen zur Novelle der Gewerbeordnung Qualifikation und Qualität werden gesichert

Ein Vorteil der neuen Gewerbeordnung: Die Verfahrenskosten werden an mehreren Stellen abgemildert. Foto: v.poth, Fotolia.com - © v.poth, Fotolia.com

3 „Die vorliegende Novelle der Gewerbeordnung sichert die Grundsätze von Qualität und Qualifikation, wodurch die Ausbildung unserer Fachkräfte und die Meisterqualifikation erhalten bleiben. Gleichzeitig bedeutet der nun deutlich liberalere Zugang zu den Gewerben durch eine Gewerbelizenz eine immense Ausweitung der Möglichkeiten unternehmerischen Tätigkeit, die wir begrüßen“, so Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. Es sei sehr positiv zu werten, dass Österreich die deutschen Fehler vermeide und damit den für den heimischen Standort so wichtigen Faktor der Fachkräfteausbildung außer Streit stellt. Im Betriebsanlagenrecht komme es zu weitreichenden Verbesserungen u.a. was die Verfahrensdauer betrifft. Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, unterstreicht: „Erfreulich ist, dass die gebundenen Gewerbe als Grundpfeiler für Qualität und Qualifikation in der Reform anerkannt werden. So können unsere Betriebe weiterhin die Garanten für ausgezeichneten Fachkräftenachwuchs in Österreich sein und die Konsumenten auf Meisterprodukte und Dienstleistungen mit Qualität ,made in Austria‘ vertrauen.“ Die duale Ausbildung trage maßgeblich zur Wettbewerbskraft der Gewerbe und Handwerksbetriebe bei. Innovation und Wissen werden damit gebündelt und bedeuten einen Standortvorteil Österreichs. Sehr positiv sei zu werten, dass es insgesamt zu einer Neuorganisation des Bildungswesens komme und damit zu einer Aufwertung und Anerkennung der beruflichen Qualifikation.

Auch wenn der „One-Stop-Shop“ im Betriebsanlagenrecht wegen fehlender Zustimmung einer Oppositionspartei wahrscheinlich nicht beschlossen wird, können die heimischen Unternehmen künftig mit einer Reihe wichtiger Verbesserungen rechnen. Die Verfahrensdauer wird im vereinfachten Verfahren von vier auf zwei Monate und bei den anderen Verfahren von sechs auf vier Monate verringert. Gleichzeitig steigt der Anteil der vereinfachten Verfahren auf 50 Prozent. Wer Anlagen ändern möchte, kann dies künftig in vielen Fällen rasch ohne Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren tun. Die Verfahrenskosten werden an mehreren Stellen deutlich abgemildert. Der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ wird ausdrücklich im Anlagenrecht verankert, damit „unsinnige“ Strafverfahren gar nicht erst in Gang gesetzt werden, wenn der Betrieb den gesetzmäßigen Zustand herstellt. Auf Wunsch von Investoren können, etwa bei Engpässen von Amtssachverständigen, nichtamtliche Sachverständige beigezogen werden. „Das Reformpaket räumt viele lästige Hürden für Unternehmen im Betriebsanlagenrecht aus dem Weg und setzt Forderungen um, die wir gemeinsam mit Experten der Behörden entwickelt haben“, unterstreicht der WKÖ-Präsident.

Die Ausweitung der Nebenrechte um maximal bis zu 30 Prozent in andere freie Gewerbe und davon um bis zu 15 Prozent in reglementierte Bereiche bedeutet durch den Entfall von Gewerbescheinen eine finanzielle Entlastung der Betriebe. Gemeinsam mit den im Rahmen der Reform der Wirtschaftskammerorganisation beschlossenen Maßnahmen zum Entfall der Grundumlage für Unternehmensgründer im ersten Jahr und dem in der Novelle vorgesehenen Entfall der Anmeldekosten bei Gewerbeanmeldung werde, so Leitl, den Unternehmen ein „attraktives Paket“ vorgelegt. Durch die Onlineanmeldung werde „aktiver Bürokratieabbau“ betrieben, da das Zugangsverfahren außerordentlich erleichtert wird.

„Klarerweise birgt die nun vorliegende Reform der Gewerbeordnung auch Herausforderungen für die Wirtschaftskammerorganisation. Dies betrifft vor allem die Nachvollziehbarkeit der unternehmerischen Tätigkeit im Sinne eines fairen Wettbewerbs im Rahmen der Ausweitung der Nebenrechte. Insgesamt bildet die nun vorliegende Reform die Notwendigkeiten eines zeitgemäßen Gewerberechts ab und gibt den Startschuss für mehr Modernität am heimischen Standort“, so Leitl abschließend.

Infos: www.wko.at