Gütegemeinschaft sachgemässe Wäschepflege RAL-Gütezeichen ist einzigartig

RAL-Gütezeichen werden nur an Betriebe verliehen, bei denen die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine lückenlose Überwachung der Prozesse und Produkte durch die unabhängigen Hohenstein Institute erfolgt. Foto: Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. - © Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

Die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. hat ein Grundsatzurteil zum Wettbewerbsverstoß erwirkt. Das RAL-Gütezeichen ist als einzigartig bestätigt.

Eine Werbung eines Textilserviceunternehmens mit den spezifischen Leistungen der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege, dokumentiert durch die RAL-Gütezeichen 992, sieht das Oberlandesgericht Koblenz als Wettbewerbsverstoß an.

Das Nichtmitgliedsunternehmen warb über ein Hygienezertifikat auf seiner Webseite damit, dass der Umfang seiner angebotenen mikrobiologisch-hygienischen Untersuchungen analog der Gütesicherung der Gütegemeinschaft erfolge. Die Gütegemeinschaft mahnte das Verhalten wettbewerbsrechtlich ab. Die ermahnte Wäscherei akzeptierte das nicht. Das Oberlandesgericht Koblenz musste entscheiden.

Ludger von Schoenebeck, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege, verweist auf explizite RAL-Vorgaben: „Die Gütegemeinschaft ist aufgrund der RAL-Vorgaben verpflichtet, gegen jeglichen Missbrauch von Gütezeichen vorzugehen. Damit soll eine Schwächung der einzigartigen Stellung von Gütezeichen verhindert werden. In unserem Fall wurden die Leistungen der beklagten Wäscherei als gleichwertige Alternative zu den Leistungen der Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft dargestellt – mit dem Ziel der Rufausnutzung der RAL-Gütezeichen in unlauterer und damit wettbewerbswidriger Weise.“ Das Oberlandesgericht ist der gleichen Ansicht und sieht die Gefahr des Imagetransfers, den sowohl gewerbliche Kunden als auch Privatkunden des beklagten Unternehmens assoziieren könnten. Zudem könne dem veröffentlichten Dokument nicht entnommen werden, welche Prüfungen erfolgt seien. Es könne nicht nachvollzogen werden, ob diese tatsächlich mit denen der Prüfbestimmungen der RAL-Gütezeichen identisch sind.

Das System der RAL-Gütesicherung enthält laut Gütegemeinschaft Alleinstellungsmerkmale, die es von allen anderen Kennzeichnungen europaweit unterscheidet. Dabei stellt das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sicher, dass die Güte- und Prüfbestimmungen objektiv und neutral sind.

Die Gütegemeinschaften sorgen für deren Einhaltung. Die strengen Vorschriften des RAL-Gütezeichens gewährleisten, dass deutsche Verordnungen, Normen und Gesetze eingehalten und Änderungen umgehend in den Vorgabenkatalog umgesetzt werden. RAL-Gütezeichen werden an Betriebe verliehen, bei denen die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine lückenlose Überwachung der Prozesse und Produkte durch die Hohenstein Institute erfolgt.

Mehr zu den RAL-Gütezeichen erfahren Interessierte online oder auch bei der Jahrestagung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege vom 20. bis 22. Oktober 2016 in Kassel. RWTextilservice wird vor Ort sein und berichten.

Infos: www.waeschereien.de, www.ral.de

www.waeschereien.dewww.ral.de