PSA in der Praxis Richtig prüfen und dokumentieren

Der Arbeitgeber muss für die nötige Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Dazu gehört auch die Ausstattung der Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Bei der Pflege müssen jedoch einige Punkte beachtet werden, z.B. bei Warnschutzbekleidung. Wir haben mit einer Expertin gesprochen.

Nur was auch nach der Wäsche der geforderten Norm entspricht, darf in der Praxis weitergetragen werden – textile Mietdienstleister wie DBL gewährleisten den Trägern die Sicherheit der PSA. Foto: DBL - © DBL

3 Sicherheit am Arbeitsplatz – hier steht der Unternehmer in der Pflicht. Für die im Rahmen der Gefährdungsanalyse ausgewählten Arbeitsplätze muss die dort geforderte normgerechte Schutzbekleidung angeschafft und getragen werden. Aber es gilt auch: Die Übereinstimmung der Schutzbekleidung mit der Norm muss dauerhaft gewährleistet werden. Also auch nach mehrmaligem Tragen und entsprechenden Waschvorgängen. Auf Verlangen sollte der Arbeitgeber entsprechende Nachweise und Dokumentationen bereitstellen können. Einer der Gründe, das Thema an externe professionelle Dienstleister auszulagern. Doch wie funktionieren Aufbereitung und Kontrolle in der Praxis? Wie wird geprüft und die Sicherheit gewährleistet? Und wer übernimmt letztendlich die Verantwortung? Im Interview erläutert Dorit Heilmann, Qualitätsmanagementbeauftragte aus dem DBL-Vertragswerk W. Marwitz Textilpflege GmbH, Aufgaben und Ansprüche.

RWTextilservice: Frau Heilmann, haben sich die Ansprüche Ihrer Kunden im Mietservice geändert?

Dorit Heilmann: Der Bedarf an normgerechter Schutzbekleidung ist bei unseren Kunden deutlich gestiegen. Als textiler Dienstleister bieten wir dazu die passenden Angebote. Einerseits in Form entsprechender Kollektionen – hier geht der Trend beispielsweise zu mehrfach normierter Bekleidung, die für Einsätze mit unterschiedlichen Risiken geeignet ist –, andererseits aber auch im Rahmen unseres Service- und Pflegeprozesses. Wir haben die Beratungskompetenz unserer Verkaufsteams verstärkt, auch das Qualitätsmanagement ist deutlich mehr gefordert. Hier werden unsere Mitarbeiter aus Bereichen wie Gütekontrolle, Qualitätskontrolle und Näherei kontinuierlich geschult. Sie arbeiten eng zusammen, um die reibungslosen Prozesse insbesondere zur Bearbeitung der Schutzbekleidung zu gewährleisten.

RWT: Wie funktioniert das in der Praxis?

Heilmann: Wir überlassen die Qualität nicht dem Zufall, sie wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem sichergestellt. Dazu gehört auch, dass die Vertragswerke des DBL-Verbundes bereits nach ISO 9001 zertifiziert sind oder sich im entsprechenden Prozess befinden. In der Praxis stecken dahinter sehr detaillierte Vorgaben und Arbeitsabläufe. Wir kontrollieren die Bekleidung nach dem Waschen auf Funktionstüchtigkeit, übernehmen die Wartung und die Reparatur. Und ersetzen selbstverständlich Bekleidungstücke, die nicht mehr funktionsfähig sind.

RWT: Nehmen wir als Beispiel den Warnschutz. Wie ist das Prozedere?

Heilmann: Bei der Pflege im Bereich Warnschutz dürfen die Reflexstreifen nicht beschädigt werden und auch das fluoreszierende Gewebe seine Wirkung nicht verlieren. Bei der nach DIN EN ISO 20471 normierten Warnschutzbekleidung erfolgt zunächst eine Vorsortierung nach Leuchtgelb oder -orange. Nach zertifiziertem Waschprozess und Tunneltrocknung prüfen unsere Mitarbeiter der Gütekontrolle sowie der Qualitätskontrolle die Leuchtkraft des Warnstoffes und die Reflexion des Reflexstreifens. Da sie jedes einzelne Bekleidungsstück einscannen, wissen sie sofort, was zu kontrollieren ist. Für die Prüfung kommt u.a. eine von 3M speziell entwickelte Leuchte, die sogenannte Verifierlampe, zum Einsatz. Mit ihr wird der Rückstrahlwert des Reflexstreifens geprüft. Entspricht das so geprüfte Bekleidungsstück nicht mehr den gewünschten Anforderungen, tauscht unsere Näherei die Reflexstreifen aus oder der Artikel wird komplett ersetzt.

RWT: Wie wird die fachgerechte Reparatur sichergestellt?

Heilmann: Die Reparatur, ebenso wie die Veredelung, darf niemals zum Verlust der Baumusterprüfung und zur Einschränkung der Schutzwirkung eines Bekleidungsstückes führen. Anhand eines Handbuches werden die Näherinnen über die korrekte Durchführung von Reparaturen geschult. Die Reparatur einer Schutzbekleidung erfolgt zudem nur mit Originalzutaten. Konkretes Beispiel: Bei Schrittkürzungen achten wir darauf, dass mindestens 5 cm vom Warnstoff bis zum Saumende stehenbleiben. Funktioniert das nicht, muss der Reflexstreifen komplett versetzt werden. Auch erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzwochen. Ab einer bestimmten Anzahl von Wäschen nehmen wir automatisch den Austausch des Artikels vor.

RWT: Wie wird das nachgewiesen und dokumentiert?

Heilmann: Unsere Maßnahmen sind vielfältig und auf die Praxis abgestimmt. Sie umfassen zunächst jährliche Schulungen aller bei uns am Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter aus den Bereichen Näher, Güte- und Qualitätskontrolle. Neu eingeführte PSA-Artikel werden vor ihrem Einsatz immer Probe gewaschen. Unsere Maschinen ­fahren ausschließlich mit den Herstellern abgestimmte Waschprogramme. Hinzu kommt die bereits beschriebene regelmä­ßige Prüfung der eingesetzten PSA-Artikel. Mit diesen spezifischen Bearbeitungsprozessen, die wir als Anbieter von textilem Mietservice täglich anwenden, gewährleisten wir die dauerhafte Aufrechterhaltung der Schutzfunktionen. All das ist klar dokumentiert und nachvollziehbar für unsere Kunden. Auch hier greift unser zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001.

RWT: Wer übernimmt die Verantwortung für die eingesetzte PSA?

Heilmann: In der aktuellen PSA-Verordnung sind die Pflichten der Hersteller und Händler sowie des Arbeitgebers und -nehmers klar geregelt (nach EWG-Richtlinien 89/391 und 89/656 EWG). Dies beginnt bei der Beratung und Anschaffung: Zunächst müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken am Arbeitsplatz klar definiert sein. Erst dann können wir als textiler Dienstleister den Verantwortlichen bei der Entscheidung unterstützen. Es liegt auch in der Verantwortung des Unternehmers, seine Mitarbeiter im Umgang mit der PSA einzuweisen und den Zustand vor deren Einsatz zu kontrollieren. Der Service eines Textilprofis allein bietet keine Rechtssicherheit bei der PSA und deren Anschaffung.

RWT: Wer übernimmt die Verantwortung für die Pflege?

Heilmann: Wir gewährleisten die fachgerechte Pflege und Aufbereitung. Wir weisen unsere Kunden im Vorfeld darauf hin, die PSA ausschließlich von uns pflegen zu lassen. Es darf nicht sein, dass die PSA in der heimischen Waschmaschine eines Mitarbeiters landet. Wir informieren den Unternehmer, dass die PSA ihre Schutzwirkung teilweise oder vollständig verlieren kann, wenn diese nicht fachgerecht gepflegt wird. Bei alledem zählen eine intensive Beratung und die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Das schafft die gewünschte Sicherheit für alle Beteiligten.

Infos: www.dbl.de