Unternehmerisches Risiko Risiken individuell absichern

Der Erfolg und im Extremfall sogar der Bestand eines Unternehmens werden im Alltag durch zahlreiche Risiken bedroht. Versicherungen können diese Unsicherheiten beherrschbar machen. Aber welche Versicherungspolicen sind unbedingt notwendig und für welche zahlen Sie überflüssige Prämien?

Für unnötige Versicherungen sollten Sie kein Geld „verbrennen“.Foto: Archiv - © Archiv

Risiken individuell absichern

Der Eigentümer eines Unternehmens versucht, einen größtmöglichen Betriebserfolg zu erzielen. Dabei wird er immer wieder durch verschiedenste Einflüsse wie beispielsweise einen Absatzrückgang, Probleme mit Beschäftigten oder Unfälle gebremst. Man spricht hier vom unternehmerischen Risiko, das es durch entsprechendes Gegensteuern zu meistern gilt. Es gibt auch Risiken, die einen Betrieb überfordern, ja zerstören können. Um solche Szenarien zu vermeiden, hat die Versicherungsbranche eine ganze Palette von Versicherungsarten entwickelt.

Um seinem Versicherungsberater im nächsten Gespräch auf den Zahn fühlen zu können, sollte jeder Betriebsführer zunächst einmal wissen, wie sich die vom Versicherer geforderten Leistungen zusammensetzen. Die Versicherungsprämie besteht aus folgenden Elementen:

-einem Risikobeitrag,

-einem Sicherheitszuschlag,

-einem Zuschlag für Verwaltungskosten,

-einem Gewinnzuschlag,

-der Versicherungssteuer (i.d.R. derzeit 19 Prozent – kein Vorsteuerabzug möglich).

Als Ausgangspunkt für die zum Risikobeitrag führende Risikoermittlung einer bestimmten Gefahrenart dienen Statistiken, die eine Vielzahl von Unternehmen, die jährliche Anzahl der Schadensfälle und deren durchschnittliche Schadenshöhe erfassen. Die so ermittelte durchschnittliche Schadenshöhe wird durch die Anzahl der statistisch erfassten Unternehmen geteilt. Daraus ergibt sich der jährliche „Risikobeitrag“ je Versicherungsvertrag, der entsprechend den unterschiedlichen Versicherungssummen variiert. Er deckt ausschließlich die Summe der statistisch in der Vergangenheit ermittelten Schäden ab. Der „Sicherheitszuschlag“ schließt Zufalls- (z.B. Häufung von Orkanschäden) sowie Irrtums- und Änderungsrisiken (z.B. voraussichtlichen geldwertbedingten Mehraufwand) ein.

Obwohl alle Versicherer als Basis ihrer Prämienkalkulation im Wesentlichen dieselbe Statistik verwenden, unterscheiden sich die geforderten Prämien. Zum einen, weil die Zuschläge unterschiedlich ermittelt werden, und zum anderen, weil sich das genaue Leistungsspektrum oftmals massiv unterscheidet. Ein eingeschränktes Leistungspaket und vereinbarte Selbstbehalte ermöglichen natürlich auch eine geringere Prämie. Das gilt speziell für ausländische Anbieter, die für deutsche Versicherer selbstverständliche Leistungssegmente oft überhaupt nicht kennen und solche Leistungen nur über merklich erhöhte Prämiensätze anbieten. Daher ist vor den meist undifferenzierten Prämienvergleichen zu warnen. Hier werden zum Teil die sprichwörtlichen „Äpfel mit Birnen“ verglichen. Zur Überprüfung eines sinnvollen Versicherungsschutzes bedarf es vorweg einer Feststellung aller versicherbaren betrieblichen Risiken. Dazu empfiehlt sich die Hinzuziehung eines fachlich kompetenten wie integeren Versicherungsfachmanns im Rahmen einer Betriebsbesichtigung. Diese Prozedur sollte im Jahresturnus wiederholt werden, kann sich doch die früher ermittelte Sachlage inzwischen verändert haben. Stehen die Risikoquellen fest, muss der Unternehmer entscheiden, welche Risiken der Betrieb selbst tragen kann und welche schwerwiegenden Risiken über einen Versicherungsvertrag abgedeckt werden sollen. Im letzteren Fall lässt sich die Prämienbelastung durch verschiedene Möglichkeiten senken:

-Maßnahmen zur Verminderung vorhandener Risiken, z.B. durch eine Alarmanlage bei einer Einbruch-Diebstahl-Versicherung.

-Die Vereinbarung einer Schadenseigenbeteiligung.

-Eine gezielte Unterversicherung, wovon allerdings abzuraten ist.

-Die Vereinbarung eines jährlichen Prämienzahlungsrhythmus. Unterjährige Prämienzahlungen unterliegen einem Zuschlag von drei bzw. fünf Prozent.

Anschließend sollten folgende Punkte geprüft werden:

-Welche Versicherungen bei welchem Versicherer bereits bestehen.

-Ob deren Umfang dem aktuellen Bedürfnis entspricht.

-Ob Überlappungen, also Doppelversicherungen, bestehen.

-Welche Lücken wie zu schließen sind.

-Ob die Bündelung von Verträgen zu einer Kostenersparnis führt. Werden alle Verträge bei einer einzigen Versicherung unterhalten, ist dies regelmäßig durchsetzbar.

Gerade ein kleiner oder mittelständischer Betrieb wäre überfordert, würde er eine Police gegen alle versicherbaren Risiken abschließen. Als Orientierungshilfe geben wir eine Übersicht der Versicherungssparten, die für den Textilreiniger und Wäscher ein absolutes „Muss“ oder eher ein „Soll“ darstellen.

-Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um die wichtigste Versicherung für ein Unternehmen überhaupt. Erleidet ein Dritter einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, der auf ein Verschulden des Betriebes zurückzuführen ist, muss der Verursacher Schadensersatz leisten – und das kann in die Millionen gehen. Stürzt beispielsweise ein Kunde in den Firmenräumen wegen eines frisch gebohnerten Bodens und erleidet dadurch komplizierte Brüche, haftet der Betrieb für alle anfallenden medizinischen Kosten, für den Verdienstausfall, für Schmerzensgeld usw. Nur eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckung und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen eines Geschädigten ab. Ein wichtiger Aspekt angesichts der zunehmenden Zahl an Rechtsschutzversicherungen und damit allgemein wachsender Streitbereitschaft. Die Versicherung deckt zusätzlich Nebenkosten wie Anwalts- und Prozessgebühren ab. Versichert sind auch Schäden, die Mitarbeiter des Betriebes in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen. Leistung und Beitrag richten sich nach dem jeweiligen individuellen Vertragsinhalt. Der Unternehmer kann selbst entscheiden, welche besonderen Risiken in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden sollen. Es empfiehlt sich jedoch stets darauf zu achten, dass Deckungsumfang und Deckungssummen dem aktuellen Betriebsrisiko entsprechen. Nur so besteht im Schadensfall ein optimaler Schutz. Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt auch Schäden durch normale Umwelteinwirkung/-verschmutzung sowie aus normaler Produktgewährleistung ein.

-Die Fahrzeugversicherung: Die Autohaftpflichtversicherung schreibt zwar bereits der Gesetzgeber vor, doch sollte man für einen relativ geringen Prämienaufschlag unbedingt eine höhere Versicherungssumme als die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestdeckung wählen. Auch sollte man auf die Teilkaskoversicherung nicht verzichten. Sie deckt die Risiken durch Brand, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Wildunfall und Marderbissfolgen ab. Dagegen empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nur für hochwertige Neufahrzeuge während der ersten zwei bis drei Jahre.

-Die Gebäudeversicherung: Im Betriebseigentum stehende Gebäude können mit ihren Bestandteilen und dem Zubehör zum Zeitwert, zum Nennwert mit fester Versicherungssumme oder zweckmäßigerweise zum gleitenden Neuwert versichert werden. Die Höhe der Prämie hängt einerseits vom Gebäudetyp ab. Dazu gehören Merkmale wie Ausstattungsstandard, Anzahl und Höhe der Geschosse, Kellerart, Dachform, Bruttogrundfläche, baukonstruktive Einbauten sowie Anteil und Art der gewerblichen Nutzung. Andererseits haben besondere Gefahrenmerkmale Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Die Versicherung endet nicht mit Verkauf des Gebäudes, kann also vom neuen Eigentümer übernommen werden. Die Gebäudeversicherung kann verschiedene Elemente enthalten: Aufgabe der Feuerversicherung ist es, Schäden am Gebäude, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines (un-)bemannten Flugkörpers, seiner Teile und/oder Ladung entstehen, zu ersetzen. Übernommen werden die Wiederherstellungskosten des Gebäudes mit der Versicherungssumme als Obergrenze. Bei der gleitenden Neuwertversicherung gibt es neben den ortsüblichen Neubaukosten keine Entschädigungsobergrenze, wenn die Versicherungssumme ordnungsgemäß ermittelt wurde. Vorhandene Brandschutzeinrichtungen und Löschmöglichkeiten beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie.

Schäden an Gebäuden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen, deckt die Leitungswasserversicherung ab. Auch hier empfiehlt sich die gleitende Neuwertversicherung. Die Jahresprämie bemisst sich nach den örtlichen baulichen Gegebenheiten und danach, in welcher Leitungswasserzone sich das Objekt befindet. Beherbergt das Gebäude keinen Produktionsbetrieb, fällt die Leitungswasserversicherung in die Kategorie der „Soll“-Versicherungen.

Die Sturm-/Hagelversicherung ist hier nur der Vollständigkeit halber genannt, da massive Hagelschäden außerordentlich selten vorkommen. Zudem sind Sturmschäden erst ab der sehr seltenen Windstärke 8 abgedeckt. Also auch hier gilt „Soll“ statt „Muss“.

Die Mietverlustversicherung deckt Mietausfall zuzüglich Betriebskosten sowie bei selbst genutzten Räumen den Nutzungsausfall inklusive der Betriebskosten ab – ebenfalls keine „Muss“-Versicherung.

Die Feuerrohbauversicherung schließt man bei Neubauten zusammen mit der Gebäudeversicherung vor Baubeginn oder während der Bauphase ab. Sie umfasst das Bauwerk und alle vom Bauherrn erworbenen und auf dem Grundstück befindlichen Baustoffe oder Bauteile. Mit Baufertigstellung mündet sie nahtlos in die Gebäudeversicherung. Sie ist zumeist für die ersten sechs Monate beitragsfrei. Einzelne Versicherer wie beispielsweise die Versicherungskammer Bayern gestehen dem Versicherten Beitragsfreiheit für bis zu in der Regel zwölf Monate zu, um Versicherungsschutz auch für längere Bauzeiten beitragsfrei zu ermöglichen. Baut man neu, sicherlich ein „Muss“.

-Über betriebliche Inhaltsversicherungen können kaufmännische wie technische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte versichert werden.

Durch Brand, Blitzschlag und Explosion entstehen alljährlich Millionenverluste. Eine Feuerversicherung ersetzt die Kosten der zerstörten technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung ohne Gebäudeschäden, Waren und Vorräte. Für jeden Betrieb eine „Muss“-Versicherung.

Gerade an Wochenenden sind Unternehmen häufig Opfer von Einbruchdiebstählen. Noch schlimmer trifft die Betriebe oftmals der durch die Täter angerichtete Vandalismusschaden. Diese Risiken können durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgesichert werden. Ebenso, zumeist jedoch nur begrenzt, lässt sich das Raubrisiko am Versicherungsort und – je nach Versicherungsumfang – auch auf den Transportwegen versichern.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird oft unterschätzt oder schlicht vergessen. Mancher Unternehmer glaubt, mit den zuvor genannten Versicherungen die wichtigsten Risiken im Betrieb abgedeckt zu haben. Doch die mittelbaren Verluste aus einem schadenbedingten Produktionsstopp, etwa nach einem Brand, sind erheblich. Während der Umsatz ausbleibt, belasten die laufenden Betriebskosten den Betrieb weiterhin und können ihn sogar ruinieren. Auch wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung keine verloren gegangene Kunden oder Absatzmärkte zurückbringt, ersetzt sie doch den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten während der vereinbarten Haftzeit. Die Versicherungssumme einer Mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung errechnet sich aus den Nettoumsatzerlösen des abgelaufenen Geschäftsjahres abzüglich der Aufwendungen für den Waren- und Materialeinsatz plus dem Vorsorgebetrag für das laufende und folgenden Geschäftsjahr. Als Versicherungssumme der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung dient die Inhaltsversicherungssumme. Dazu kommen Werte, die über Spezialversicherungen versichert sind. Eine Beschränkung auf das „Feuer“-Risiko ist möglich.

Sagt ein Unternehmen seinen Betriebsangehörigen eine Betriebsrente zu, empfiehlt es sich, dieses betriebsfremde Risiko über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. Mit dieser Versicherung wird der Arbeitgeber Leistungsempfänger aus dem Versicherungsvertrag. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer. In Klein- und Mittelbetrieben sind Betriebsrenten für alle Arbeitnehmer unüblich, bei Familienbetrieben für das oft familiäre Management jedoch eine interessante Variante. Dabei ist zu beachten, dass Betriebsrenten aus steuerlichen Gründen stets einen exakt funktional abgegrenzten Personenkreis begünstigen müssen, der Familienangehörige und außerfamiliäre Mitarbeiter gleichermaßen einzuschließen hat. Dadurch ist nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise eine Begrenzung des Begünstigtenkreises auf Geschäftsführer und Prokuristen fallweise nur Familienangehörige umfasst.

Die Leitungswasserversicherung für betriebliche Inhalte sollte man ins Auge fassen, soweit wertvolle Maschinen und Anlagen durch Wasserleitungen, aber auch durch Dampf- oder Zentralheizungen ständigen Gefahren ausgesetzt sind. Eine Leitungswasserversicherung finanziert den Ersatz betroffener Gegenstände und übernimmt erforderliche Reparaturarbeiten.

Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserversicherung schließen Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen aus. Diese Deckungslücke schließt die Elektronikversicherung, eine Art Vollkaskoversicherung für elektronische Geräte und Anlagen. Sie sichert alle schädlichen Einflüsse, die von außen auf die Geräte einwirken, finanziell ab. Nicht versichert sind Daten, die über die Grundfunktionen hinausgehen, vom Benutzer auswechselbare Datenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner), Arbeitsmittel, Werkzeuge sowie Verschleißteile. Um eine Prämiendoppelbelastung zu vermeiden, sollte man elektronikversicherte Anlagen aus dem Schutzbereich anderer Versicherungen aussparen.

Die Firmenrechtsschutzversicherung lohnt sich nur bei vielen bekannt streitsüchtigen Partnern in der Geschäftsklientel. Die Assekuranz wird in unterschiedlichen Bausteinen angeboten. Das Angebot der Versicherungsgesellschaften umfasst beispielsweise den

Kernbaustein Arbeitgeber – einen Arbeits-, Schadenersatz-, Steuerrecht- und Sozialgerichtsrechtsschutz. Außerdem sind die Bausteine Verkehr, Gewerberaum und Strafrechtsschutz im Angebot.

Die Transport-Warenversicherung deckt alle im Versicherungsschein genannten legalen Gütertransporte einschließlich der Verpackung ab. Diese Versicherung lässt sich leicht ersparen, indem man das Beförderungsrisiko im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden auferlegt.

Die Teilhaberversicherung ist auch für Alleininhaber interessant. Stirbt z.B. ein Teilhaber des Betriebes oder der alleinige Inhaber, haben dessen Erben Anspruch auf eine unverzügliche Auszahlung ihres Erbanteils, soweit der Gesellschaftsvertrag oder das Testament des Verstorbenen nicht eine andere Regelung vorsehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind GmbH und AG. Das Interesse vieler Erben ist auf die Ausschüttung ihres Erbes beschränkt und nicht an den Interessen des Betriebes orientiert. Dies hat meist fatale Folgen für das Unternehmen, übersteigt ein abrupter Mittelentzug doch regelmäßig die Finanzkraft eines Betriebes. Davor schützt eine Teilhaberversicherung: Der Betrieb schließt eine Risikolebensversicherung in voraussichtlicher Bedarfshöhe auf das Leben des Teilhabers oder des Alleininhabers ab. Sie ist ungleich preiswerter als die reine Kapitallebensversicherung, da mit einer Risikolebensversicherung kein Sparkapital angesammelt wird. Sie kann jederzeit einem veränderten Bedarf angepasst oder wieder gekündigt werden.

Eines Vorweg: Arbeiten Sie intensiv die Vertragsbestimmungen bereits abgeschlossener und noch abzuschließender Versicherungen durch, um nicht im Schadensfall feststellen zu müssen, dass gerade das aktuelle Risiko ungesichert war. Fragen Sie Ihren Versicherungsfachmann, ob für die jeweilige Versicherungsart auch Erweiterungsbausteine verfügbar sind. Um Unterversicherungen und damit nur einen teilweisen Ersatz von Schäden im Versicherungsfall zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme unter Zugrundelegung des letzten Inventurverzeichnisses und der seither angeschafften Anlagegüter mit dem Neuwert des Anlagevermögens im Einzelnen zu ermitteln. Auch der Wiederbeschaffungswert der Vorräte sollte in diese Rechnung einfließen. Bei den Vorräten, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ist von den Höchstbeständen auszugehen, soweit nicht eine Stichtagsversicherung möglich ist. Weiter sind beabsichtigte Neuanschaffungen zu berücksichtigen, um eine korrekte Versicherungssumme ermitteln zu können. Die meisten Versicherungsgesellschaften fassen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserversicherung als Paket zusammen, wodurch eine Prämienermäßigung erreicht wird. Im Versicherungsfall muss das versicherte Unternehmen einen Schadensfall unverzüglich dem Versicherer melden. Er hat Schadensort und den Schaden selbst unangetastet zu lassen, sofern nicht Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung unabdingbar sind. Liegt vermutlich ein strafrechtliches Delikt vor, ist sofort die zuständige Polizeibehörde zu informieren. Die Weisungen des Versicherers oder dessen Beauftragten sollten erfüllt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bei allen Versicherungsmöglichkeiten besteht der beste Schutz vor Schadensfällen immer noch aus den eigenen Vorsorgemaßnahmen. Denn trotz vollem Schadensersatz durch den Versicherer bleiben dem Unternehmen Unannehmlichkeiten, die niemand ersetzen kann.

Ein umsichtiger Unternehmer wird nun das Gespräch mit einem seriösen Versicherungsmann suchen, um mit ihm gemeinsam alle Risikobereiche des Betriebes zu untersuchen und ein individuelles Sicherungsnetz über sein Unternehmen spannenzulassen.

Michael Bandering