Steuertipp Schneeschippen auf Kosten des Finanzamts

Schaffen Sie es zeitlich nicht, den Schnee vor der Haustüre Ihres Privathaushalts zu räumen und beauftragen deshalb einen Winterdienst, können Sie das Finanzamt an den Kosten dafür beteiligen. Das Schneeschippen stellt nämlich eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar.

Beauftragen Sie einen selbstständigen Dienstleister damit, den Schnee auf Ihrem Grundstück und vor der Haustüre zu räumen, können Sie dafür in der Steuererklärung eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG beantragen. Die Steueranrechnung beträgt 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung, maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Wichtig ist zudem, dass Sie eine Rechnung bekommen und diese aufbewahren und die Zahlung per Überweisung oder Abbuchung leisten. Bei Barzahlung ist die Steueranrechnung dahin.

Steuertipp: Normalerweise winkt die Steueranrechnung nur bei Arbeiten "im" Privathaushalt. Dazu gehört jedoch auch das Schneeschippen vor der Haustüre auf öffentlichen Wegen. Keine Chance auf die Steueranrechnung haben Sie, wenn Sie dem Kind des Nachbarn Geld in die Hand drücken, damit es auch bei Ihnen Schnee schippt. Begünstigt ist nur die Auftragsvergabe an selbständige Dienstleister.

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