Wäschereitechniklieferant in Schieflage Seibt+Kapp mit neuem Inhaber

Die Seibt+Kapp GmbH & Co. Maschinenfabrik KG in Oppenweiler hat mit Norbert Löffelhardt einen neuen Inhaber. Das Unternehmen war im Sommer 2017 in Schieflage geraten und musste die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragen. Nun wird der Betrieb mit 23 Mitarbeitern fortgesetzt. Das Unternehmen will die Geschäftsbereiche Komponentenfertigung und Ersatzteile sowie technischen Support mit Kundendienst für bereits verkaufte Waschmaschinen fortführen. Neue Waschmaschinen bleiben laut Pressemeldung Bestandteil der Produktpalette.

Bei der Vertragsunterzeichnung (v.li.): Dr.-Ing. Walter Halbmann, Geschäftsführer von Seibt+Kapp, der neue Eigentümer Norbert Löffelhardt, Rechtsanwalt Tobias Humpf und Thomas Bechle (stellvertretend für den Sachwalter Marcus Winkler). - © Seibt+Kapp

Käufer von Seibt+Kapp ist laut einer Pressemitteilung der bisherige Geschäftsführer Norbert Löffelhardt. Seine S+K Fertigung GmbH & Co. KG wird zum 1. November 2017 im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ sämtliche Maschinen und Werkzeuge, Vorräte, das gesamte kaufmännische und technische Know-how, die zum operativen Geschäftsbetrieb gehörenden Unterlagen und sämtliche Patente und Gebrauchsmuster übernehmen. Außerdem tritt der Käufer in die laufenden Service- und Wartungsverträge ein. Der Kaufvertrag wird gültig, wenn die am 15. November stattfindende Glä ubigerversammlung dem zustimmt.

Seibt+Kapp, 1928 gegründet, stellte industrielle Waschmaschinen und Waschschleudermaschinen für Textilpflegebetriebe her. Aufgrund der Erfahrung bei der Bearbeitung von Edelstahl und Stahlblech beliefert Seibt+Kapp seit mehr als zehn Jahren Unternehmen des Maschinen- und Sondermaschinenbaus mit speziell gefertigten Einzelteilen und Baugruppen. Vor allem auf diesen Geschäftsbereich will sich das Unternehmen jetzt konzentrieren. Außerdem wird es nach Angaben der Pressemeldung die Kunden mit Ersatzteilen und Kundendienst für bereits verkaufte Waschmaschinen sowie Neumaschinen zuverlässig und vollumfänglich versorgen.

23 Arbeitsplätze von Seibt+Kapp sollen erhalten bleiben. Lediglich zwei Mitarbeitern musste laut Unternehmen gekündigt werden.

Die Seibt+Kapp GmbH & Co. Maschinenfabrik KG hatte am 8. Juni 2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Grund für diesen Schritt waren laut Unternehmen Umsatzrückgänge und damit die fehlende Liquidität, um ausstehende Forderungen zu begleichen.

"Tragfähige und zukunftssichere Lösung"

„Wir freuen uns, dass wir für Seibt+Kapp und seine Mitarbeiter eine tragfähige und zukunftssichere Lösung finden konnten“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Humpf von der Kanzlei Baumann + Partner. „Der neue Inhaber Norbert Löffelhardt ist ein Kenner der Branche und sehr gut mit Lieferanten und Kunden vernetzt. Er kann das Unternehmen mit dem neuen Schwerpunkt Komponenten- und Einzelteilfertigung erfolgreich weiterführen.“

Sachwalter des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist Marcus Winkler von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff in Stuttgart. Für die rechtliche Begleitung des Sanierungsprozesses sind Rechtsanwalt Tobias Humpf (Fachanwalt für Insolvenzrecht) und Tina Kade LL.M. (Wirtschaftsjuristin) von der Kanzlei Baumann + Partner in Aalen verantwortlich. Bertold Alleweldt von der RIAL Consulting GmbH hat bei der Ausarbeitung der Restrukturierungsmaßnahmen unterstützt.

Hintergrund: Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Insolvenzverfahren kann gemäß §§ 270 ff. InsO auch in Eigenverwaltung geführt werden. Hierbei bleiben der oder die Geschäftsführer in der Verantwortung für das Unternehmen, das heißt handlungsfähig, und sie sanieren das Unternehmen aus eigener Kraft. Ein vom Gericht bestellter Sachwalter überwacht dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Eigenverwaltung bietet sich an, wenn das Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z. B. bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit, stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium ein Sanierungskonzept vorliegt.

„Seibt+Kapp ist ein gutes Beispiel für eine funktionierende Eigenverwaltung, die unter Einbeziehung aller Beteiligten die Sanierung des Unternehmens, den Erhalt der Arbeitsplätze und die bestmögliche Gläubigerbefriedigung gleichermaßen im Fokus hat“, so der Sachwalter Rechtsanwalt Marcus Winkler aus Stuttgart.