Jahresende Virtuelle Weihnachtsfeier: Sind steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter möglich?

Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass das Weihnachtsfest 2020 in vielen Betrieben wohl anders als sonst gefeiert wird. Aber auch eine virtuelle Weihnachtsfeier könnte steuerlich interessant sein.

Virtuelle Weihnachtsfeier
Möchten Sie anlässlich einer virtuellen Weihnachtsfeier den Mitarbeitern Präsente steuerfrei zuwenden, sollten Sie vorab beim Finanzamt im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG nachhaken, ob das lohnsteuerlich in Ordnung geht. - © insta_photos – stock.adobe.com

Bei einer Weihnachtsfeier handelt es sich aus steuerlicher Sicht um eine Betriebsveranstaltung. Und bei einer solchen Betriebsveranstaltung fällt keine Lohnsteuer an, soweit die Kosten der Feier pro Arbeitnehmer den Freibetrag von 110 Euro nicht übersteigen. In diesen 110-Euro-Freibetrag werden auch Geschenke von brutto bis zu 60 Euro einbezogen.

Ist die virtuelle Weihnachtsfeier eine Betriebsveranstaltung? 

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern Geschenke bis zu einem Bruttowert von 60 Euro steuerfrei zuwenden, müssen Sie also eine Weihnachtsfeier veranstalten. Eine Option in Corona-Zeiten könnte eine virtuelle Weihnachtsfeier sein, die Ihre Mitarbeiter zu Hause am PC, Laptop, Handy oder Tablet verfolgen. Dann könnten Sie im Zusammenhang mit dieser Betriebsveranstaltung 60 Euro teure Präsente an die Mitarbeiter verschenken – und das steuerfrei.

Kleiner Haken an dieser sicherlich steuerlich interessanten Alternative zur herkömmlichen Weihnachtsfeier: Zur virtuellen Weihnachtsfeier gibt es noch keine Aussage der Finanzverwaltung, ob es sich dabei überhaupt um eine Betriebsveranstaltung handelt.

Steuertipp: Möchten Sie anlässlich einer virtuellen Weihnachtsfeier den Mitarbeitern Präsente steuerfrei zuwenden, sollten Sie vorab beim Finanzamt im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG nachhaken, ob das lohnsteuerlich in Ordnung geht.