Autokauf zum Jahreswechsel So spart man Steuern

Kauft man kurz vor dem Jahresende noch einen neuen Firmenwagen für den Betrieb, sollte man beim Kauf steuerlich clever planen. Besonders im Fokus: Die Sonderausstattung. Dabei gibt es viel Potenzial zum Sparen.

Steuern sparen
Kauft man kurz vor dem Jahresende noch einen neuen Firmenwagen für den Betrieb, sollte man beim Kauf steuerlich clever planen. - © Oleksandr - stock.adobe.com

Es ist verlockend, den Firmenwagen sofort mit der maximalen Sonderausstattung zu kaufen. Auch das Finanzamt freut sich darüber, wenn Sie sich direkt beim Kauf für Alufelgen und den Bord-Computer entscheiden. Denn ermitteln Sie den Privatanteil für diesen Firmenwagen nach der Ein-Prozent-Regelung, erhöht die Sonderausstattung den Bruttolistenpreis und damit den Korrekturbetrag für die Privatnutzung.

Nachträglicher Einbau der Sonderausstattung spart Steuern 

In den Bruttolistenpreis bei der Ein-Prozent-Regelung müssen die Kosten für die Sonderausstattung jedoch nur einbezogen werden, wenn diese bei Auslieferung des Fahrzeugs, also zum Zeitpunkt der Erstzulassung, bereits bestellt und eingebaut war. Mit anderen Worten: Kaufen Sie den Firmenwagen ohne Schnickschnack und lassen die Sonderausstattung erst nach der Erstzulassung einbauen, sind die Kosten bei der Ein-Prozent-Regelung nicht zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie kaufen sich im Dezember einen neuen Firmenwagen ( Bruttolistenpreis 60.000 Euro). Sie entscheiden sich für die Premiumvariante und somit für eine zusätzliche Sonderausstattung in Höhe von 12.000 Euro. Das Auto wird Ihnen mit Sonderausstattung ausgeliefert. Variante b: Die Sonderausstattung wird erst im Januar nach Abholung des Firmenwagens eingebaut.

Variante aVariante b
Bruttolistenpreis 72.000 Euro60.000 Euro
Korrekturbetrag netto für Privatnutzung nach Ein-Prozent-Regelung pro Jahr 8.640 Euro7.200 Euro

Fazit: Fahren Sie den Firmenwagen acht Jahre lang, müssen Sie bei nachträglichem Einbau der Sonderausstattung insgesamt 11.520 Euro weniger versteuern.