Steuertipp Steuer-Terminsache: Antrag auf Option zur Körperschaftsteuer

Wer seinen Handwerksbetrieb im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft führt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema "Gewinnbesteuerung im Jahr 2022" befassen. Eine wichtige Frist ist schon Ende November.

Körperschaftsteuer
Wer seinen Handwerksbetrieb im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft führt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema "Gewinnbesteuerung im Jahr 2022" befassen. Eine wichtige Frist ist schon Ende November. - © crizzystudio – stock.adobe.com

Betreiben Sie Ihren Handwerksbetrieb im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft? Dann sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema "Gewinnbesteuerung im Jahr 2022" befassen. Hintergrund: Ab 1. Januar 2022 kann für Personenhandelsgesellschaften nämlich zur Körperschaftsteuer optiert werden. Doch aufgepasst: Die Entscheidung und der Antrag auf Option muss bis 30. November 2021 erfolgen.

Wird nicht zu Körperschaftsteuer optiert, gilt für Personenhandelsgesellschaften steuerlich Folgendes:

  • Beim Finanzamt ist eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften abzugeben.
  • Das Finanzamt ermittelt den Gewinn der Personengesellschaft und setzt Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft fest.
  • Der ermittelte Gewinn wird dann dem zuständigen Finanzamt der Mitunternehmer und den Mitunternehmern selbst je nach Beteiligungsquote mitgeteilt.
  • Die Besteuerung erfolgt bei den Mitunternehmen nach deren individuellen Einkommensteuersatz.

Neuregelung ab 1. Januar 2022: Festsetzung von Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaft

Möchte ein Mitunternehmer den Gewinn nicht mit seinem Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 Prozent versteuern, sondern nur mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag (diese wird bei der Körperschaftsteuer immer noch fällig) und Gewerbesteuer, alles in allem mit rund 30 Prozent, muss er das beim Finanzamt beantragen und zwar immer einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs, für das die Option zur Körperschaftsteuer erstmals greifen soll. Stichtag für die Option zur Körperschaftsteuer ab 2022 ist demnach der 30. November 2021.

Steuertipp:

Unternehmer haben also nicht mehr viel Zeit. Es empfiehlt sich das Gespräch mit dem Steuerberater, der dann entscheiden muss, ob sich die Option bereits für 2022 oder lieber erst für 2023 lohnt.