Steuertipp Steuerbescheid: Werden auch Sie mal zum Erbsenzähler

Stoßen Sie im Steuerbescheid auf Abweichungen zwischen Erklärung und Bescheid, empfiehlt es sich, dagegen vorzugehen. Was genau Sie tun sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Zahlen wieder und wieder durch die Mangel drehen - Erbsenzählerei kann sich lohnen. - © babimu, Fotolia.com

Finanzbeamten wird ja häufig nachgesagt, dass sie Erbsenzähler seien. Bei der Bearbeitung der Steuererklärungen sind sie besonders streng und streichen munter steuersparende Ausgaben. Bekommen Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt, sollten Sie den Spieß einmal umdrehen und selbst zum Erbsenzähler werden.

Bei Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Erklärtem empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Überprüfen Sie den Steuerbescheid Zahl für Zahl mit Ihrer Steuererklärung.
  • Finden Sie keine Abweichungen, ist alles gut und die Sache ist für Sie erledigt.
  • Ist das Finanzamt im Steuerbescheid jedoch zu Ungunsten von Ihren Angaben abgewichen, schauen Sie ins Kleingedruckte des Steuerbescheids.
  • Sind Sie mit den Erläuterungen nicht einverstanden oder steht in den Erläuterungen nichts zu den Abweichungen, sollten Sie mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid vorgehen.
  • Der Einspruch muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen: Faustregel zur Berechnung der Einspruchsfrist: Datum des Steuerbescheids + 3 Tage + 1 Monat = letztmöglicher Termin zur Einlegung des Einspruchs.
  • Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Finanzamt im Recht sein sollte, kostet es Sie keinen Cent, den Einspruch einzulegen. Sie ziehen den Einspruch einfach wieder zurück.
  • Haben Sie mit Ihren Einwendungen Recht, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid.

Steuertipp: Jetzt kann es tatsächlich passieren, dass das Finanzamt bei Bearbeitung des Einspruchs weitere Fehler im Steuerbescheid zu Ihren Gunsten findet und diese ebenfalls korrigieren möchte. Erhöht sich dabei die Steuerfestsetzung, können Sie den Einspruch einfach zurückziehen und alles bleibt beim Alten.