Sachbezug Steuerfreie Fahrkarte für Berufspendler

Möchten Sie den Mitarbeitern Ihres Textilpflegebetriebs dazu verhelfen, am Monatsende mehr Geld im Geldbeutel zu haben, können Sie ihnen die Fahrkarte zur Arbeit spendieren. Beachten Sie dabei einige Steuerspielregeln, ist diese Zuwendung steuerfrei und Sie sparen sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Bus- oder Zugticket für den Arbeitnehmer, handelt es sich hierbei aus steuerlicher Sicht um einen Sachbezug. Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat sind solche Sachbezüge komplett steuerfrei. Wird die Freigrenze jedoch um nur einen Cent überschritten, ist der komplette Sachbezug zu versteuern.

Vorsicht bei Jahresticket 

Bekommt der Arbeitnehmer für jeden Monat eine Monatskarte im Wert von maximal 44 Euro, fallen wie gesagt weder Steuern noch Sozialabgaben an. Händigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Jahresticket aus, fließt dem Arbeitnehmer in dem Monat der volle Wert der Jahreskarte zu. Da die 44-Euro-Grenze überschritten ist, muss der volle Wert versteuert werden und es fallen Sozialabgaben an. Ausnahmsweise kann auch ein Jahresticket steuerfrei bleiben, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkehrsbetriebs vorsehen, dass bei einem Jahrestickt das Ticket für jeden Monat neu freigeschaltet werden muss.

Auch Pendler mit Auto profitieren von 44-Euro-Freigrenze 

Fährt ein Arbeitnehmer nicht mit öffentlichen Arbeitsmitteln zur Arbeit, sondern mit seinem Privat-Pkw, kann der Arbeitgeber ihm ebenfalls finanziell unter die Arme greifen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter einen Tankgutschein im Wert von 44 Euro aushändigen.

Praxistipp: Kein Sachbezug und damit keine Steuerfreiheit liegen vor, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter jeden Monat bar 44 Euro aushändigt.