Steuertipp Steuerhinterziehung kann teuer werden

Für viele Steuerzahler stellen falsche Angaben in der Steuererklärung immer noch ein Kavaliersdelikt dar. Doch wer die Kilometerzahl zur Arbeit manipuliert, frisierte Fachbuchbelege oder nachbearbeitete Spendenquittungen einreicht, dem drohen saftige Strafen.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist in einer Pressemitteilung (7. Juli 2008) nun auf einen typischen Fall aus der Praxis hin, in dem trotz nur geringer steuerlicher Verstöße eine enorme Strafe erhoben wurde.

Der Fall: Spendenquittungen

Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hatte seiner Steuererklärung Spendenquittungen beigefügt. Diese Spendenquittungen änderten sie ab, indem sie aus den einstelligen Spenden durch Hinzufügen einer Zahl zweistellige Spendenbeträge machten. Der Schwindel flog auf und die Folgen waren fatal. Obwohl der Steuervorteil durch die gefälschten Spendenquittungen nur bei 360 Euro lag, musste das Ehepaar 8.400 Euro Strafe (210 Tagessätze x 40 Euro) bezahlen. Neben der Steuerhinterziehung musste sich das Ehepaar nämlich wegen Urkundenfälschung verantworten. Weiterer Nachteil: Bei einer Verurteilung mit 90 Tagessätzen und mehr gilt man zudem als vorbestraft.

Steuertipp

Einen ähnlichen Fall gab es bereits vor Jahren, als ein Professor gefälschte Fachbuchquittungen beim Finanzamt einreichte. Er schrieb auf die Buchquittungen für Romane die Titel von Fachbüchern.

Sein Pech: Das Finanzamt verglich die Kennziffern auf dem Kassenzettel mit der Kategorie des verkauften Buchs und bemerkte den Schwindel. Buchhandlungen geben beim Verkauf eines Romans beispielsweise die Kennziffer 1 an und beim Verkauf eines Wirtschaftsbuchs die Nummer 2. Passen die Kennziffer und der Eintrag auf dem Fachbuchbeleg nicht zusammen, droht Ärger.

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