Steuertipp Steuerliches Gehaltsextra: Werbung auf dem Auto

Möchten Sie einen fleißigen Mitarbeiter mit einem Bonus von 255 Euro belohnen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden? Wenn ja, dann sollten Sie mit dem Arbeitnehmer einen Mietvertrag abschließen. Gemietet wird eine Werbefläche auf dem Auto des Arbeitnehmers.

Würden Sie Ihrem Mitarbeiter die 255 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn ausbezahlen, würden davon wohl rund 50 Prozent für Steuern und Sozialabgaben draufgehen. Deshalb ist das Mietmodell in der Praxis sehr beliebt.

So funktioniert das steuersparende Mietmodell 

Damit das Finanzamt nicht von steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn ausgeht, ist es wichtig, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss ein vom Arbeitsvertrag unabhängiger Mietvertrag geschlossen werden, nachdem der Arbeitnehmer eine Fläche auf seinem Auto für einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers zur Verfügung stellt.
  • Bei der Werbefläche darf es sich nicht um die Kennzeichenhalterung handeln, sondern um eine Fläche auf der Karosserie, für die auch ein Fremder eine Miete bezahlen würde.

Bei den Mietverträgen handelt sich aus Sicht des Arbeitnehmers um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Und solche Einkünfte sind bis zu einem Betrag von 255,99 Euro im Jahr steuerfrei.

Steuertipp: Als Arbeitgeber müssen Sie also darauf achten, dass keinerlei Zusammenhang zwischen dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag besteht. Sollte der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts einen Zusammenhang finden (z.B. eine Klausel, die einen Anspruch auf Barlohn in gleicher Höhe bei Wegfall der Werbefläche enthält), fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben für die Zahlung an den Arbeitnehmer an.