Schlau gespart Steuertipps zum Jahreswechsel: Jetzt noch aktiv werden

Bis zum 31. Dezember 2017 gibt es noch einige steuerliche Überlegungen, um die Steuerlast 2017 zu mindern oder um die Weichen für einen optimalen Steuerstart ins Jahr 2018 zu stellen. Hier zwei beliebte Steuertipps zum Jahreswechsel.

Doppelte Haushaltsführung – clever einkaufen 

Mussten Sie dieses Jahr aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmieten? Sofern die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sind, sollten Sie dieses Jahr noch einmal steueroptimal auf Einkaufstour gehen. Denn Ausgaben für Möbel und Ausstattung (Geschirr, Besteck, Kaffeemaschine, Bügeleisen, etc.) können zusätzlich zur Miete als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Betragen die Nettokosten je Gegenstand nicht mehr als 410 Euro, winkt der Sofortabzug als Werbungskosten in 2017. Beenden Sie die doppelte Haushaltsführung im Laufe des Jahres 2018 wieder, müssen Sie dem Finanzamt nichts zurückzahlen. Die Gegenstände können Sie im Anschluss bedenkenlos privat nutzen.

Steuertipp zum Jahreswechesel: Abschiedsparty auf Kosten des Finanzamts 

Verabschieden Sie sich Ende 2017 in den Ruhestand, geht die Abschiedsparty für Ihre Kollegen auf Kosten des Finanzamts. Das Finanzamt akzeptiert einen Werbungskostenabzug für die Partyausgaben, sofern folgende Punkt erfüllt sind: Die Party findet während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt. Die Kosten sind moderat. Es stehen nur Kollegen und Kunden auf der Gästeliste. Ehepartner, Freunde und Bekannte dürfen nicht mitfeiern.