Praxistipps Steuervorteile durch Kauf geringwertiger Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben den Vorteil, dass sich bestenfalls jeder in Ihr Unternehmen investierte Euro als Gewinn mindernde Betriebsausgabe auswirkt. Hier deshalb einige Gestaltungstipps zu GWG für die Praxis.

Tipp 1: Auf den Zahlungszeitpunkt kommt es nicht an

Der Sofortabzug für GWG gilt stets für das Jahr der Anschaffung bzw. der Einlage. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. Konkret: Erwerben Sie im Dezember GWG und bezahlen diese erst im Januar des nächsten Jahres, liegen dennoch Betriebsausgaben des abgelaufenen Jahres vor.

Tipp 2: Auf korrekten Rechnungsinhalt achten

Erwerben Sie eine komplette Büroeinrichtung, achten Sie darauf, dass in der Rechnung nicht nur ein Pauschalpreis steht, sondern eine Auflistung eines jeden gekauften Möbelstücks mit Einzelpreisen. So retten Sie im Zweifel den Sofortabzug für GWG.

Beispiel: Sie erwerben vier Schränke zu einem Sonderpreis von netto 400 Euro pro Schrank. Das Möbelhaus erteilt folgende Rechnung:

Variante A Variante B
Büroeinrichtung: Pauschalpreis 1.600 Euro zzgl. 304 Euro Umsatzsteuer = 1.904 Euro Büroeinrichtung: 4 Schränke zu je 400 Euro = 1.600 Euro zzgl. 304 Euro Umsatzsteuer = 1.904 Euro
Folge: Abschreibung über 13 Jahre = Jahresabschreibung maximal 123 Euro Folge: Sofortabzug als GWG = Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung 1.600 Euro

Tipp 3: Mit Rabatten und Skonti GWG-Grenze unterschreiten

Liegen die Kaufpreise für betriebliche Gegenstände knapp über den Höchstgrenzen für GWG, versuchen Sie Rabatte oder Skonti auszuhandeln, um die GWG-Grenze zu erreichen bzw. zu unterschreiten. Konkret: Ein Bürostuhl kostet netto 420 Euro. Handeln Sie 3 Prozent Skonto heraus, liegt der Nettopreis unter 410 Euro und der Sofortabzug für GWG wird erreicht.

Tipp 4: GWG durch Investitionsabzugsbetrag

Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG, kann bereits Jahre vorher gezielt auf den Sofortabzug als GWG hingearbeitet werden. Wie das funktioniert, verdeutlicht das folgende Beispiel.

Beispiel: Sie planen im Jahr 2016 den Kauf eines neuen Multifunktionsgeräts mit Kopierfunktion für voraussichtlich netto 600 Euro. Sie ziehen für diese geplante Investition im Jahr der Planung einen Investitionsabzugsbetrag von 240 Euro ab (600 Euro x 40 Prozent). Folge: Wird nun im Jahr 2016 investiert, wird der Kaufpreis des Geräts um den Investitionsabzugsbetrag gemindert. Da die Anschaffungskosten dadurch nur noch 360 Euro betragen, kommt 2016 ein Sofortabzug als GWG in Betracht.

Tipp 5: Steuern sparen durch Einlage von GWGs

Bekommen Sie privat einen Laptop mit einem Nettowert von 400 Euro zu Weihnachten geschenkt, können Sie diesen Laptop in das Betriebsvermögens Ihres Unternehmers einlegen und als GWG sofort in voller Höhe abschreiben.