Steuertipp Tipps für die Steuererklärung 2018

Die Steuererklärung 2018 muss bis zum 31. Juli eingereicht werden. Wie Ihnen ein Arbeitszimmer oder eine Fahrgemeinschaft Ersparnisse einbringen können.

Arbeitszimmer trotz anderem Arbeitsplatz 

Haben Sie einen anderen Arbeitsplatz (z.B. im Büro Ihres Arbeitgebers), kippen die Sachbearbeiter in den Finanzämtern den Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer. Doch diese Sichtweise scheint falsch zu sein, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie die qualifizierten Tätigkeiten für Ihren Arbeitsplatz zu mehr als 50 Prozent in Ihrem Arbeitszimmer erbracht haben. In diesem Fall stellt das Arbeitszimmer, trotz des anderen Arbeitsplatzes, den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeiten dar und Sie können die Kosten uneingeschränkt als Werbungskosten abziehen (OFD Niedersachsen, Verfügung v. 27.3.2017, Az. S 2354 – 118 – St 215).

Fahrgemeinschaft lohnt sich 

Sind Sie 2018 als passiver Beifahrer im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit chauffiert worden, können Sie trotzdem 0,30 Euro für die einfache Strecke als Werbungskosten geltend machen. Ob Ihnen tatsächlich Ausgaben entstanden sind, interessiert das Finanzamt nicht. Der Werbungskostenabzug ist jedoch auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt.

Geburtstag & Co.

Haben Sie 2018 Ihre Kollegen zu einer Geburtstagsfeier, zu einem Einstand oder zu einem Ausstand eingeladen, können Sie die Ausgaben dafür vielleicht mit dem Finanzamt teilen. Werbungskosten werden immer dann anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Es wurden nur Kollegen und keine Verwandten und Freunde eingeladen, die Kosten der Feier waren nicht zu hoch, die Feier fand im Büro während der Arbeitszeit statt.