Steuertipp Umsatzsteuer-ID beantragen: So gehen Sie richtig vor

Aufgrund der Corona-Krise suchen sich Handwerksbetriebe vermehrt auch im Ausland neue Kunden. Um bei der Rechnungsstellung alles korrekt zu machen, beantragen nun viele dieser Handwerksbetriebe beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern hat deshalb erklärt, was bei der Beantragung beachtet werden soll.

Umsatzsteuer-ID
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Die wichtigste Info gleich vorab: Ein bloßer Anruf beim Bundeszentralamt für Steuern bringt leider gar nichts. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Umsatzsteuergesetz erfolgt ausschließlich auf „schriftlichen“ Antrag.

Und dieser schriftliche Antrag muss zwingend den Namen und die Anschrift des Antragsstellers, das Finanzamt, bei dem der Antragsteller steuerlich erfasst ist und die Steuernummer beim Finanzamt beinhalten. Nur dann kann eine USt-IdNr. Vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben werden.

Infos zur Vergabe der USt-IdNr. inklusive eines Kontaktformulars zur Beantragung finden Sie in einer Online-Meldung des Bundeszentralamts für Steuern vom 19.8.2020 (abrufbar hier).

Steuertipps: Zwei wichtige Tipps rund um die Beantragung und Zuteilung der USt-IdNr. wollen wir Ihnen nicht vorenthalten:

  • Melden Sie beim Finanzamt ein Unternehmen an, können Sie im Gründerfragebogen ankreuzen, dass Sie eine USt-IdNr. zugeteilt bekommen. Sie müssen dann keinen extra Antrag ans Bundeszentralamt für Steuern stellen.
  • Für die Zuteilung der USt-IdNr. ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig und die Zuteilung kostet keinen Cent. Bieten Ihnen Privatunternehmen gegen Bezahlung eine USt-IdNr. an, handelt es sich hierbei um Betrüger.