Druckgerätegesetz Verordnung für Druckgeräte veröffentlicht

Am 5. Oktober 2017 ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die ­Berichtspflichten der Konformitätsbewertungsstellen für Druckgeräte (Druckgeräteberichtsverordnung DGBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie regelt die Erstellung der ­Tätigkeitsberichte sowie den Umfang und den Inhalt der daraus resultierenden Statistik, wozu die befugten Stellen für das Inverkehrbringen gemäß § 18 Abs. 1 und 3 Druckgerätegesetz, die Inspektionsstellen für die Betriebs­phase gemäß § 19 Druckgerätegesetz, die Betreiberprüfstellen gemäß § 20 Druckgerätegesetz und die Werks­prüfstellen gemäß § 73 Abs. 2 Druckgerätegesetz verpflichtet sind. Die Tätigkeitsberichte sind jeweils für den Berichtszeitraum eines Kalenderjahres zu erstellen und bis spätestens 1. Juni des Folgejahres dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft elektronisch zu übermitteln.

Die Statistik zum Druckgerätegesetz wird auf Basis der vorgelegten Tätigkeitsberichte der befugten Stellen vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft einmal jährlich erstellt und auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft veröffentlicht.Sie gibt Auskunft über die:

  • Anzahl der in Österreich in Überwachung stehenden druckführenden Geräte, nach Gerätearten gegliedert;
  • Anzahl der in Überwachung stehenden Füllstellen.

Die Verordnung ist ab dem 1. Jänner 2018 anzuwenden. Am 31. Dezember 2017 tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Statistik gemäß Kesselgesetz STAVO, BGBl. II Nr. 200/1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015, außer Kraft und ist von den betroffenen Stellen letztmalig für den Berichtszeitraum 2017 anzuwenden.

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