Scheidung Wann Prozesskosten steuerlich absetzbar sind

In mehreren Urteilen wurde klargestellt, dass bei einer Scheidung kein Raum für eine Steuerentlastung bezüglich der Prozesskosten vorhanden ist. Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn ein Ehegatte wegen zu geringer Unterhaltszahlungen vor Gericht zieht.

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In mehreren Urteilen wurde klargestellt, dass bei einer Scheidung kein Raum für eine Steuerentlastung bezüglich der Prozesskosten vorhanden ist. - © olly – stock.adobe.com

In einem Urteilsfall musste der Ex-Mann seiner Ex-Frau Unterhaltszahlungen überweisen. Die beiden vereinbarten, dass er die Zahlungen bis zu einer Höhe von 13.805 Euro als Sonderausgaben abziehen darf. Im Gegenzug willigte die Ex-Frau ein, die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zu versteuern. Es kam wie es kommen musste. Die Ex-Frau klagte vor Gericht auf höhere Unterhaltszahlungen. Die Prozesskosten machte sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend.

Finanzrichter lassen Werbungskostenabzug überraschend zu 

Das Finanzamt lehnte den Werbungskostenabzug natürlich ab. Die Richter des Finanzgerichts Münster bejahten den Werbungskostenabzug dagegen. Bei Zuordnung der Prozesskosten zu einer Einkunftsart (= sonstige Einkünfte nach § 22 EStG) dürfen die Prozesskosten tatsächlich als Werbungskosten abgezogen werden.

Steuertipp: Leider setzen die Finanzämter dieses Urteil noch nicht um. Denn das letzte Wort in dieser Streitfrage hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren. Bis zu einem endgültigen Richterspruch helfen derzeit nur ein Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens, sollte das Finanzamt in vergleichbaren Fällen den Werbungskostenabzug ablehnen.