Steuertipp Warengutschein statt Weihnachts- oder Urlaubsgeld?

Sagt ein Arbeitgeber seinen Gesellen Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu, dürfte der Jubel mit Erhalt des Gehaltszettels verstummen. Höhe Abgaben für Steuern und Sozialversicherung sind nämlich die Folge. Das stellt sich die Frage, ob anstatt des Weihnachts- oder Urlaubsgelds lieber ein Personalrabatt gewährt werden sollte.

Warengutschein statt Weihnachts- oder Urlaubsgeld?

Die Idee ist grundsätzlich nicht schlecht. Denn Personalrabatte für Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers sind beim Mitarbeiter jährlich bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuer- und abgabenfrei. Doch bei der Umwandlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld in einen Personalrabatt ist Vorsicht geboten. Denn die Richter des Bundesfinanzhofs haben diese Steuersparstrategie bereits abgelehnt – zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer ein vertragliches bzw. tarifliches Recht auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld hat (BFH, Urteil v. 6.3.2008).

Tipp: Das Urteil lässt jedoch ein Hintertürchen offen. Denn wird der Arbeitsvertrag geändert und Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass ein außertarifliches Weihnachts- oder Urlaubsgeld als freiwillige Leistung in Geld oder Warengutscheinen fließt, funktioniert der Steuerdreh. Im Alleingang sollten solche Steuersparstrategien jedoch nicht angegangen werden. Wer freiwillige Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen in Warengutscheinen auszahlen möchte, sollte einen Steuerberater aufsuchen.