Neues Arbeitszeitmodell Warum ist die Gleitzeit vorteilhaft?

Die seit 1. September 2018 gültige Gleitzeitvereinbarung bietet Vorteile für Arbeitnehmer und -geber, so Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ihm ist wichtig, dass niemand von der neuen Regelung überrumpelt wird. Foto: wko - © wko

Eine „Rückkehr zu Sachlichkeit und eine Beurteilung auf Basis der Fakten und nicht aufgrund von singulär herausgegriffenen Vertragspassagen und Mutmaßungen“, fordert Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur Debatte rund um das Thema Gleitzeit. Die Debatte war durch die geplante neue Gleitzeitvereinbarung eines öster­reichischen Unternehmens losgetreten worden. Neu seit 1. September 2018 ist, dass die Normalarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden ausgedehnt werden kann. Im konkret diskutierten Fall eines österreichischen Unternehmens sei eine abschließende Beurteilung jedoch „nur schwer möglich, da nur einzelne Fragmente der geplanten Vereinbarung in den Medien berichtet wurden“.

Generell biete „Gleitzeit Vorteile für Beschäftigte und Betriebe“, sagte Gleitsmann. „Die neue Regelung ist ausgewogen und für beide Seiten positiv.“ Die Vorteile für Arbeitnehmer bestehen darin, dass sie Arbeitsbeginn und -ende selbst flexibel gestalten können. Angespartes Zeitguthaben führt durch Zeitausgleich zu längeren Freizeitphasen. „Zuspätkommen“ oder „früheres Gehen“ können mit Zeitguthaben sanktionslos ausgeglichen werden. Die Neuregelung seit 1. September sieht für Gleitzeitvereinbarungen vor, dass Arbeitnehmer Plusstunden leichter als Gleittag konsumieren können. Auch ein verlängertes Wochenende wird nun einfacher möglich sein.

„Damit von der neuen Regelung niemand überrumpelt wird, sieht das Gesetz vor, dass alle damit einverstanden sein müssen“, versichert Gleitsmann. Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Geltung der neuen Arbeitszeit müssen nämlich durch Einzelvereinbarung bzw. durch Betriebsvereinbarung festgelegt werden. „Die beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung bietet Freiräume, die den Wirtschaftsstandort stärken und Arbeitsplätze sichern. Wir dürfen das nicht schlechtreden“, so Gleitsmann.

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