Energie aus Russland Was der "Notfallplan Gas" für das Handwerk vorsieht

Noch ist es nur ein Szenario, aber wenn aus Russland kein Gas mehr geliefert werden würde, könnte es derzeit in Deutschland zu einer Unterversorgung kommen. Der sogenannte Notfallplan Gas würde das weitere Vorgehen regeln – auch für Handwerksbetriebe aus dem Textilservice.

Gas-Pipeline
Noch ist genug Gas für alle da: Auch in der dritten Stufe des Notfallplans Gas könnten Handwerksbetriebe – und besonders Textilpflegebetriebe, priorisiert beliefert werden - © fotofotofoto – stock.adobe.com

Zunächst eine Entwarnung von der Bundesnetzagentur: Die Versorgung mit Gas sei derzeit, also Anfang Mai, hierzulande weiter gewährleistet. Die Einstellung von russischen Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien hat bisher keine Auswirkungen auf Deutschland. Angesichts der hohen Abhängigkeit von russischem Erdgas wäre ein vergleichbarer Stopp für Deutschland aber wohl nicht so leicht wegzustecken. Wobei hinsichtlich der möglichen Folgen die Meinungen auseinander gehen. Auch Experten scheinen sich nicht sicher zu sein, was ein plötzliches Aus von russischem Gas insbesondere für die hiesigen Unternehmen bedeuten würde.

Gas-Knappheit: Abschaltung oder Rationierung erst in dritter Stufe

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck arbeitet seit Wochen mit seinen Mitarbeitern fieberhaft daran, dass Deutschland aus anderen Ländern mit Gas beliefert wird, um so die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren. Bereits Ende März wurde zudem die Frühwarnstufe des "Notfallplan Gas" aktiviert. Auslöser war die Androhung Russlands, die Gaslieferungen nach Deutschland einzustellen, sollten die G7-Staaten nicht auf die Forderung eingehen, in Rubel statt wie bisher in Euro oder Dollar zu bezahlen. Laut dem Notfallplan ist die Frühwarnstufe die erste von drei möglichen Stufen und soll dazu dienen, dass sich Behörden und Unternehmen auf mögliche drohende Einschränkungen bei der Gasversorgung vorbereiten. Zu diesem Zweck setzt die Bundesregierung ein Krisenteam ein. Hierbei sind das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, Fernleitungsbetreibern und Bundesländern beteiligt.

Als möglichen nächsten Schritt sieht der Notfallplan die zweite Stufe vor, die sogenannte Alarmstufe, in der eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage zwar für solch eine Alarm-Situation sorgen müsste, der Markt aber noch in der Lage wäre, das Problem zu lösen. Der Netzbetreiber würde in diesem Fall die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung allein über Angebot und Nachfrage regeln. Um die mögliche dritte Stufe, die Notfallphase, auszurufen, müsste akuter Gasmangel herrschen. In dieser Phase könnte eine Abschaltung oder Begrenzung nach Vorgabe durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Und genau um diesen Punkt drehen sich seit Ende März die Diskussionen und Sorgen von Unternehmen und ganzer Branchen: Wie genau will die Bundesnetzagentur dabei vorgehen? Wird es eine Abschalt-Reihenfolge geben?

Notfallplan Gas: Viele Handwerksbetriebe könnten wohl weiter beliefert werden

Was bisher dazu zu hören war: Einzelne Kundengruppen sollen in der Notfallphase priorisiert behandelt werden. Aber wer kommt in den Genuss dieser Vorzugsbehandlung? Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 53a EnWG) zählen zu den besonders geschützten Kunden:

  • Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie zum Beispiel Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die oben genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.

Aus diesem Gesetz ergeben sich aber weitere Fragen. Für Handwerksbetriebe vor allem relevant: Welche Unternehmen werden im Notfallplan zu den "kleinen und mittleren" gezählt? Gemäß § 53a in Verbindung mit § 3 Nr. 22 EnWG sind mit Haushaltskunden jene Letztverbraucher gemeint, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt. Sind somit also alle Handwerksbetriebe, die weniger als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen auf der sicheren Seite, weil sie in der Notfallphase priorisiert mit Gas beliefert werden würden und die Betriebe, die mehr verbrauchen, haben Pech? So einfach ist es nicht.

Systemrelevante Handwerksbetriebe dürften bevorzugt werden

Der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) teilt die Bundesnetzagentur mit: "Die in einer Mangellage zu treffenden Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, weil die dann geltenden Umstände von so vielen Parametern (unter anderem Gasspeicherfüllmengen, Witterungsbedingungen, europäische Bedarfe, erzielte Einsparerfolge, etc.) abhängen, dass sie nicht vorherzusehen sind. Daher bereitet die Bundesnetzagentur keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor. Der wiederholt vorgetragene Wunsch danach ist aus Gründen der Planungssicherheit für die potenziell betroffenen Unternehmen natürlich nachvollziehbar. Gleichwohl wird eine abstrakte Regelung der Komplexität des Entscheidungsprozesses weder gerecht, noch ist sie geeignet, im Vorfeld tragfähige Lösungen herbeizuführen." Mit anderen Worten: Es soll keine Liste geben, nach der bestimmte Unternehmen oder einzelne Branchen in der Notfallphase generell weniger oder gar kein Gas mehr bekommen.

Notfallplan Gas: Diese Kriterien sollen bei der Priorisierung eine Rolle spielen

Statt einer pauschalen Abschalt-Reihenfolge soll immer die einzelne, konkrete Situation betrachtet werden und dann entschieden werden. Fragt sich, anhand welcher Kriterien? Die Bundesnetzagentur sagt dazu: "Die Entscheidungen müssen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Die Bundesnetzagentur erarbeitet jedoch Kriterien, die für diese Gesamtabwägung maßgeblich herangezogen werden können." Was das für Kriterien sein könnten, beantwortet ein Vertreter der Bundesnetzagentur auf Nachfrage wie folgt: Kriterien können sein, ob Betriebe auf einen alternativen Brennstoff umstellen können, ob sie ihren Verbrauch reduzieren können sowie die Systemrelevanz der jeweiligen Branche. Auch die notwendige Vorlaufzeit und Fragen in der Gasnetztechnik spielen eine Rolle. Zu all diesen Aspekten werden aktuell Unternehmen befragt. Die gesammelten Infos sollen in ein Datenportal fließen, die sogenannte Sicherheitsplattform Gas .

Textilpflegebranche: Der DTV weist auf Systemrelavanz hin

Als Reaktion auf die ausgerufene Frühwarnstufe im März hat sich der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV ) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sowie an die Bundesnetzagentur gewandt. In einem Schreiben wies der DTV dringend darauf hin, dass eine Nichtversorgung der Branche im Widerspruch zur Systemrelevanz der meisten Betriebe der Textilservicebranche steht: "Wir bitten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sowie die Bundesnetzagentur eindringlich, die Gasversorger über die Systemrelevanz der Textilservicebranche aufzuklären. Für den Fall, dass nach dem Notfallplan Gas die Alarmstufe oder sogar die Notfallstufe ausgerufen wird, müssen die Wäscherei- und Reinigungsbetriebe, die systemrelevante Einrichtungen mit Textilien versorgen, weiterhin mit Gas beliefert werden."

KRITIS-Vokabular regelt Systemrelevanz  

Als Reaktion auf die Initiative des DTV hatte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereits während der Corona-Pandemie bestätigt, dass Wäschereien und Reinigungsbetriebe, die kritische Einrichtungen mit Textilien versorgen, selbst zu den systemrelevanten Einrichtungen gehören (Klärung und Erweiterung des KRITIS-Vokabulars, BBK, Januar 2021).

Das können Textilpflegebetriebe jetzt tun  

Betriebe sollten nach Angaben des DTV auch selbst aktiv werden. "Wir rufen zudem unsere Betriebe dazu auf, ihre Gasversorger direkt anzusprechen und auf die oben genannten Argumente aufmerksam zu machen."

Systemrelevanz des Bäckerhandwerks: "Positive Signale" aus dem Wirtschaftsministerium

Branchenverbände versuchen derweil mit Nachdruck, dass die Politik ihre Branchen als systemrelevant anerkennt und in einer Notfallphase priorisiert behandeln. Denn bis dato gibt es keine bundeseinheitliche Definition, welche Unternehmen als systemrelevant gelten. Auch nicht hinsichtlich des Handwerks. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, Daniel Schneider, bestätigt das: "Derzeit gibt es keine konkreten Informationen, welche Unternehmen prioritär bei einem verknappten Gasangebot behandelt werden würden." Es gebe aber Gespräche mit den zuständigen Stellen und positive Signale insbesondere aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass die Lebensmittelproduktion als systemrelevant im Rahmen der Gasnotfallversorgung angesehen werde.

Letztlich ist es aktuell noch schwer abzusehen, was eine Notfallphase für die zahlreichen, unterschiedlich gearteten deutschen Handwerksbetriebe jeweils bedeuten würde. Viele Detailfragen sind noch in der Diskussion beziehungsweise Evaluierung und das Vorgehen im Krisenfall soll weiter ausgearbeitet und präzisiert werden. Eines ist aber Experten zufolge schon jetzt klar: Die Gaszufuhr von Handwerksbetrieben, die zumeist gemeinsam in Straßenzügen mit Privathaushalten angesiedelt sind, lässt sich rein technisch nicht einfach so abschalten. Das müsste – ähnlich wie phasenweise während der Corona-Pandemie – über schriftliche Anordnungen der Behörden eingefordert, von den Betrieben umgesetzt und durch die staatlichen Stellen kontrolliert werden.