Vergaberechtspaket beschlossen Weichen für E-Vergabe in Österreich gestellt

Mit dem neu beschlossenen Vergaberechtspaket sollen öffentliche Auftraggeber zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren verpflichtet werden, dem sogenannten „E-Procurement“. Foto: vege, Fotolia.com - © vege, Fotolia.com

3 Mit dem vor kurzem im Ministerrat beschlossenen Vergaberechtspaket sollen die EU-Vergaberichtlinien von 2014 umgesetzt werden. Das darin enthaltene Bundesvergabegesetz (BVergG) stelle die Weichen für die E-Vergabe in Österreich. Öffentliche Auftraggeber wie Sektorenauftraggeber in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser und Post werden damit zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren verpflichtet, dem sogenannten „E-Procurement“. Weiters können ökologische, soziale und innovative Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren verstärkt berücksichtigt werden.

Mehr Transparenz und Fairness

„Die verpflichtende Einführung von E-Procurement schafft insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Chancen“, hält WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser fest. Elek­tronische Vergaben sollen die Transparenz und Fairness in der öffentlichen Beschaffung erhöhen und neue Bieterkreise ansprechen. „Darüber hinaus werden Transaktionskosten auf Einkäufer- wie Verkäuferseite gesenkt, was letztendlich allen zugutekommt,“ sagt Hochhauser.

Insgesamt schaffe das neue Bundesvergabegesetz weitere Möglichkeiten für einen qualitativ hochwertigen Einkauf der öffentlichen Hand – weg vom Billigstbieterprinzip. „Das neue Gesetz ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, auf diesem Weg muss es weitergehen“, betont Hochhauser. „Nun hoffen wir, dass die Praxis auch auf geeignete Qualitätskriterien bei der Zuschlags­erteilung, aber auch bei der Eignungsprüfung der Unternehmer zurückgreifen wird.“

Subunternehmerwechsel geändert

Unverständlich seien jedoch die Änderungen zum Subunternehmerwechsel nach Vertragsabschluss, die im März 2016 eingeführt wurden und deren Auswirkungen noch nicht flächendeckend evaluiert werden konnten. Nach dem neuen Bundesvergabegesetz bedarf jeder Subunternehmerwechsel der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftraggeber, was zum Stillstand auf der Baustelle, zu Bauzeitverlängerungen und Mehrkosten für den Steuerzahler führen kann. Bisher galt ein neuer Subunternehmer als genehmigt, wenn sich der Auftraggeber binnen drei Wochen nicht geäußert hat.

Kritik an Lockerung der Normenbindung

Kritik in den Reihen der Wirtschaft findet auch die weitere Lockerung der Normenbindung. Dies erlaube dem Auftraggeber ein Abweichen von ausverhandelten Normen ohne weiteren Erklärungsbedarf sowie die Streichung von Sonderregelungen für die Vergabe von geistigen Leistungen, was insbesondere für die Vergabepraktiker nicht nachvollziehbar ist. Im letzter Minute sei noch eine kleine Korrektur durch die Aufnahme der geistigen Leistungen in den Bestbieterkatalog gelungen, wodurch man der Komplexität der Vergabe von geistigen Dienstleistungen Rechnung trage.

Im Vergabepaket wurden gleichzeitig mit dem neuen Bundesvergabegesetz auch das Gesetz für Konzessionsvergaben sowie ein neues Gesetz für Vergabe und Rechtskontrolle für Verkehrsdienstleistungen als Tischvorlagen im Ministerrat beschlossen. Das Gesamtpaket soll noch vor dem Sommer im Parlament verabschiedet werden.

Infos: www.wko.at