Steuerklassen Diese Kombination bringt Ehepaaren Vorteile

Ehepaare haben bei der Steuerklassenwahl drei Möglichkeiten. In der Praxis werden aber meist nur zwei dieser Steuerklassenkombinationen genützt. Die klassische Steuerklassen-Kombi IV/IV oder III/V. Dabei gibt es noch eine dritte Steuerklasse, die eigentlich die interessanteste sein dürfte.

Die meisten Ehepaare nutzen die klassische Steuerklassen-Kombinationen IV/IV oder III/V. Dabei gibt es noch eine dritte Steuerklassenkombination - die "IV/IV mit Faktor". Sie dürfte steuerlich die interessanteste Kombination sein.

Bei der Steuerklassenkombination "IV/IV mit Faktor" wird der steuerliche Vorteil der Zusammenveranlagung bereits während des Jahres ziemlich genau berücksichtigt. Nachzahlungen bei Abgabe einer Steuererklärung sind damit passé. Zum anderen wird für jeden Ehegatten der Steuerabzug nach dessen steuerlichen Gegebenheiten ermittelt. Das führt dazu, dass jeder Ehegatte das Nettogehalt bekommt, das ihm wirklich zusteht.

Beispiel: Bei Ehepaar Susi und Werner arbeiten beide (Arbeitslohn Susi 1.700 Euro monatlich und Werner 3.000 Euro). Sie haben klassisch die Steuerklassen-Kombi III/V gewählt.

Ehefrau Susi (Steuerklasse V) Ehemann Werner (Steuerklasse III)
Bruttogehalt 1.700 Euro 3.000 Euro
abzgl. Steuern (ESt, Soli) -360,63 Euro -225,99 Euro
abzgl. Sozialabgaben -348,08 Euro -614,25 Euro
Nettogehalt 991,29 Euro 2.159,76 Euro

 

Variante: Das Ehepaar beantragt 2015 die Steuerklassen-Kombi "IV/IV mit Faktor". Das Finanzamt ermittelt nach ihren Angaben im Antragsformular einen Faktor von 0,971.

Monatliches Nettogehalt bei Steuerklassen-Kombi "IV/IV mit Faktor "

Ehefrau Susi Ehemann Werner
Bruttogehalt 1.700 Euro 3.000 Euro
abzgl. Steuern (ESt, Soli) -142,72 Euro -463,36 Euro
abzgl. Sozialabgaben -348,08 Euro -614,25 Euro
Nettogehalt 1.209,20 Euro 1.922,39 Euro

 
Fazit:
Bei Beantragung der Steuerklassen-Kombi "IV/IV mit Faktor" würde Ehefrau Susi aus unserem Beispiel endlich wissen, wie hoch ihr Nettogehalt tatsächlich ist.