Rechtliche Handhabe Wenn Mitarbeiter krank feiern

Kaiserwetter draußen, die Hälfte der Kollegen im Urlaub – da sinkt bei vielen die Arbeitsmotivation auf den Nullpunkt. Das ist für rund fünf Prozent der Arbeitnehmer ein Grund, sich mal wieder krankschreiben zu lassen. Was kann das Unternehmen tun, um solche Mitarbeiter zu entlarven?

Bei einer Umfrage haben 2,1 Millionen Arbeitnehmer angegeben, für die nächsten Woche eine fingierte Krankschreibung zu planen. - © nmann77, Fotolia.com

Nach Angaben der Detektei Lentz in Frankfurt am Main waren deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich 9,5 Arbeitstage im vergangenen Jahr krank gemeldet, Tendenz seit Jahren steigend. Ob dafür immer medizinische Gründe vorlagen, ist für die meisten Arbeitgeber eine Frage des Vertrauens. Fest steht laut der Detektei: Es gibt einen seit Jahren zunehmenden Trend zum Krankfeiern – und viele bekennen sich in Umfragen sogar ganz offen dazu. So hätten 2,1 Millionen Arbeitnehmer Anfang des Jahres bei einer Umfrage angegeben, für die nächsten Wochen eine fingierte Krankschreibung zu planen; rund acht Prozent würden in der auf Arbeitgeberkosten gewonnen Freizeit sogar in den Kurzurlaub fahren.

Den volkswirtschaftlichen Schaden beziffern Experten auf rund 1,4 Milliarden Euro, berichtet die Detektei. Dabei seien der zusätzliche Stress für die Kollegen, die Gefahr verlorener Aufträge durch Kapazitätsengpässe und vieles mehr noch nicht eingerechnet. „Gerade für mittelständische Unternehmen sind Blaumacher eine ernstzunehmende finanzielle Belastung“, weiß Marcus R. Lentz, Wirtschaftsdetektiv und Inhaber der deutschlandweit gegen Lohnfortzahlungsbetrug ermittelnden Detektei Lentz.

Weltmeister im Blaumachen

Die Deutschen sind laut der Detektei Weltmeister im Blaumachen und das, obwohl sie mit 28,04 Tagen Jahresurlaub über dem europäischen Durchschnitt von 27,6 liegen. Wurde ein Urlaubsantrag, etwa aufgrund einer zu hohen Auslastung, nicht genehmigt, würden Arbeitnehmer nicht selten der Versuchung erliegen, einfach eine Krankmeldung einzureichen. Auch bei Feiertagen und Brückentagen steige die Zahl der Krankmeldungen rapide an.

Obwohl es viele für ein Kavaliersdelikt halten, ist das Blaumachen Betrug an Arbeitgeber und Solidargemeinschaft – und damit ein Straftatbestand. „Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt Lohnfortzahlungsbetrug inzwischen zudem ein ernstzunehmendes wirtschaftliches Problem dar. Handeln sie trotzdem nicht, leisten sie weiteren Betrügereien auch noch Vorschub“, erklärt Chefermittler Lentz.

Seriöse Detektivarbeit

Der Verdacht allein reiche jedoch nicht aus, um Blaumachern das Handwerk zu legen. Vor Gericht müssen Arbeitgeber handfeste Beweise vorlegen. Lentz warnt Unternehmen jedoch davor, diese selbst ermitteln zu wollen: „Der Einsatz der immer beliebter werdenden elektronischen Spytools, wie GPS-Tracker oder Minikameras, ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Wer sich persönlich auf die Lauer legt, riskiert nicht nur, entdeckt zu werden und seinen guten Ruf zu verspielen. Registriert der Verdächtige, dass er beobachtet wird, wird seine Überführung praktisch unmöglich.“

Die Einschaltung einer seriösen Wirtschaftsdetektei bringe in der Regel die schnellsten und gerichtsfestesten Ergebnisse. Auch rechtlich ist der Arbeitgeber damit auf der sicheren Seite: Er darf externe Fachleute einschalten und sogar personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift, herausgeben, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Verdachts besteht. „Professionelle Ermittler kennen wiederum die Rechtsprechung und wissen etwa, wann sie die Observation abbrechen müssen – z.B. wenn ein krank gemeldeter Arbeitnehmer privaten Tätigkeiten nachgeht, die seine Gesundung nicht gefährden“, betont Lentz. Bei der Auswahl der Wirtschaftsdetektei empfiehlt es sich daher, auf TÜV-Zertifizierungen und den Einsatz ausschließlich ZAD-geprüfter Ermittler zu achten, heißt es aus der Detektei.

Neun von zehn Zielpersonen betrügen

Die Detektei Lentz ermittelt nach eigenen Angaben jährlich in rund 400 bis 500 Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. „Leider können wir in 89 Prozent der Fälle nachweisen, dass der Verdacht des Arbeitgebers berechtigt ist“, verrät Lentz. Für den betroffenen Mitarbeiter hat dies in der Regel ernsthafte Konsequenzen: Bei nachgewiesenem Lohnfortzahlungsbetrug droht die fristlose Kündigung. Kommt es zum Prozess, mussten Blaumacher in der Vergangenheit auch immer wieder bis zu 100 Prozent der Ermittlungskosten aus eigener Tasche zahlen. „Hat ein Arbeitgeber einmal durchgegriffen, schrecken die Folgen Nachahmer meist für längere Zeit ab“, berichtet Lentz aus Erfahrung. „Wichtig ist, die Mitarbeiter transparent und ehrlich zu informieren – dann muss der Chef auch nicht fürchten, als Schnüffler abgestempelt zu werden.“

Weitere Informationen darüber, was im Unternehmen getan werden kann, wenn Mitarbeiter Blaumachen, gibt es auf der Internetseite der Detektei Lentz .