Ein Kunde reklamiert, dass seine Stuhlüberzüge durch die Reinigung verblasst wären und verlangt Schadenersatz. Mit der Erklärung des Textilreinigers gibt sich der Kunde nicht zufrieden – ein Gutachten wird in Auftrag gegeben. Im Labor stellt sich heraus, dass die Lichteinwirkung den Schaden verursacht hat.