Steuerliche Ausnahmen Wie Sie Immobilienverkäufe steuerfrei kassieren

Verkaufen Sie eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann der Gewinn eine Sache fürs Finanzamt werden. Denn das Finanzamt besteuert solche Gewinne als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Doch es gibt großzügige Ausnahmen, wie der Bundesfinanzhof aktuell klarstellt.

Immobilienverkäufe
Eine Ausnahme zur Besteuerung von Immobiliengewinnen trotz Verkauf der Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist gibt es schon lange. - © EKKAPON –- stock.adobe.com

Eine Ausnahme zur Besteuerung von Immobiliengewinnen trotz Verkauf der Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist gibt es schon lange. In § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steht schwarz auf weiß, dass keine Steuer fällig wird, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Bundesfinanzhof ist bei Eigennutzung der Immobilie großzügig 

Die Finanzämter lesen aus dieser Ausnahmeregelung, dass die Eigennutzung vor dem Verkauf für mindestens 36 Monate bestehen muss. Doch diese Auffassung teilt der Bundesfinanzhof zum Glück nicht. Im Gegenteil: Die Münchner Richter vertreten in einem aktuellen Urteils eine besonders großzügige Auslegung.

Danach genügt es für die Steuerfreiheit des Verkaufsgewinns, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs zumindest an einem Tag, im Jahr vor dem Verkauf durchgängig und im zweiten Jahr vor dem Verkauf zumindest an einem Tag zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (BFH, Urteil v. 3.9.2019, Az. IX R 10/19).

Steuertipp: Es ist also unschädlich für die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns, wenn Sie eine Immobilie im Jahr des Verkaufs zuerst zu eigenen Wohnzwecken nutzen und bis zum Verkauf vermieten.