Mindestlohntarifvertrag für Wäschereien Seit 1. Februar allgemeinverbindlich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vergangenen Freitag die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für den Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen bekannt gemacht. Er wurde zwischen den beiden Arbeitgeberverbänden, der Tarifgemeinschaft Tatex im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) und dem Industrieverband Textil Service intex, sowie der Gewerkschaft IG Metall geschlossen. Mit der Veröffentlichung ist er seit 1. Februar 2014 allgemeingültig.

Die Vertreter der beiden Arbeitgeberverbände am Tag der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages: Norbert Knoche, intex-Fachreferent Recht und Tarif (links stehend), Claus Dietrich, intex-Präsident (vorn links), Ralph Rouget, TATEX-Tarifsprecher (hinten mitte), Friedrich Eberhard, DTV-Präsident (vorn rechts) und Winfried Maier, Justiziar des DTV (hinten rechts). - © DTV

Seit 1. Februar allgemeinverbindlich

Der seit Samstag gültige Mindestlohntarifvertrag für Wäschereidienstleistungen schließt an den ersten allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag in der Branche an. Dieser war am 31. März 2013 ausgelaufen.


Beide Arbeitgeberverbände begrüßten die Allgemeinverbindlichkeit: "Die erneute Bestätigung unseres Branchenmindestlohns durch das BMAS unterstützt uns bei der Bekämpfung eines Preiswettbewerbs zu Lasten des Einkommens der Beschäftigten. So sichern wir den Beschäftigten in unserer Branche ein Einkommen, welches staatlich nicht aufgestockt werden muss," sagte intex-Präsident Claus Dietrich anlässlich der Veröffentlichung. DTV-Präsident Friedrich Eberhard betonte: "Es ist uns als Tarifparteien gemeinsam gelungen, die Arbeitnehmer in unserer Branche vor Lohndumping zu schützen und durch die schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne eine notwendige Übergangsfrist für die Unternehmen der Branche zu schaffen."


Erfasst werden durch den Mindestlohn alle Wäschereibetriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes im Objektkundengeschäft erzielen. Dazu gehört das Bearbeiten von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen – üblicherweise auch "b-to-b"-Geschäft genannt.


Für alle Mitarbeiter dieser Betriebe gilt seit 1. Februar 2014 in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 8,25 Euro/Stunde und in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) von 7,50 Euro/Stunde.


Die Mindestlöhne steigen während einer Laufzeit bis zum 30. September 2017 in mehreren Stufen:

  • Ab dem 1. Oktober 2014: 8,50 Euro/Stunde (alte Bundesländer) und 8,00 Euro/Stunde neue Bundesländer (einschließlich Berlin).
  • Ab dem 1. Juli 2016: 8,75 Euro/Stunde (alte und neue Bundesländer).



Es war erklärtes Ziel der Tarifparteien, die Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen bundesweit anzugleichen – dieses Ziel wird also ab dem 1. Juli 2016 erreicht. Die größten Lohnsteigerungen tragen die Betriebe in den neuen Bundesländern und Berlin. Die Wäschereibranche ist damit laut der Verbände eine der ersten Branchen, die eine bundeseinheitliche Entlohnung schafft.