Verdacht auf Berufskrankheit?
Wie kann ich die rissige Haut meiner Hände behandeln, wenn ich dauerhaft im Feuchtbereich arbeite? Hat mein nachlassendes Hörvermögen mit dem Lärm in der Werkshalle zu tun? Beschäftigte, die befürchten, an einer Berufskrankheit zu leiden, sollten sich an ihren Arzt wenden, der eine entsprechende Meldung macht.
KZunächst sollten Betroffenen ihren Hausarzt und gegebenenfalls einen Facharzt aufsuchen, so der Ratschlag von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Arzt klärt die Symptome ab und kann eine erste Einschätzung zu den möglichen Ursachen geben.
KIst er der Meinung, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, wird der Arzt eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schicken: die sogenannte BK-Verdachtsanzeige. Auch die Erkrankten selbst oder ihre Krankenkasse können die mögliche Berufskrankheit melden. Weiß der Arbeitgeber von der möglichen Berufskrankheit, muss auch er den Unfallversicherungsträger (UV-Träger) informieren.
KNach Eingang der Meldung wendet sich der Unfallversicherungsträger an den Betroffenen, um den für die Entscheidung relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dazu gehören die Krankengeschichte und vor allem die Bedingungen am Arbeitsplatz.
KAnschließend wird der UV-Träger prüfen, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Dazu können auch fachärztliche Gutachten in Auftrag gegeben werden. Über das Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen so bald wie möglich informiert. Allerdings nehmen die Ermittlungen, insbesondere zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz, oft viel Zeit in Anspruch.
KLiegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor, ist es das vorrangige Ziel, die Krankheit mit allen geeigneten Mitteln zu heilen. Sofern dies nicht möglich ist, gilt es, die Krankheit zu lindern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet dazu eine breite Palette von Leistungen - von der medizinischen Versorgung bis hin zur beruflichen Reintegration. Hat die Erkrankung eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge, also eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, erhalten die Betroffenen eine Rente.
KNach der Definition des Gesetzgebers kommen als Berufskrankheiten nur Erkrankungen in Frage, die „durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung“. Dies sind vor allem Erkrankungen, die in der so genannten Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. Sie umfasst derzeit 73 Krankheitstatbestände.
Im Jahr 2010 registrierten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mehr als 30.000 neue Fälle bestätigter Berufskrankheiten.