Jahrestagung des Bayerischen Textilreinigungsverbandes Guter Einstand für Mittelfranken

Vom 24. bis 26. Oktober trafen sich die Mitglieder des BTV zum Verbandstag in Nürnberg. Neben vielseitigen Vorträgen und dem Erfahrungsaustausch mit Kollegen blieb genug Zeit für einen Stadtbummel und die berühmten „Drei im Weckla“.

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    Insgesamt 85 Textilreiniger trafen sich zum Verbandstag des BTV im Nürnberger Hotel Maximilian.Fotos: Sandra Rauch
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    „Beharrlich seine Ziele verfolgen und sich nicht beirren lassen“, lautet die Antwort von BTV-Präsident Richard Sterr auf die Frage, wie es um die Branche derzeit stehe.
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    Ralf Döring von Seitz, Manfred Seiter von Kreussler und Peter Schwarz von Büfa (v.l.n.r.) stellten sich den Fragen zu Green Earth.
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    „Je mehr Mitglieder, desto größer der Einfluss.“ BTV-Vizepräsident Joachim Krause appellierte an die Teilnehmer, der TATEX beizutreten.

Guter Einstand für Mittelfranken

Die historische Altstadt mit ihren gräulich-roten Sandsteinbauten, der Christkindlesmarkt, Lebkuchen und Rostbratwürstel – Nürnberg ist immer eine Reise wert. Ende Oktober gab es für die bayerischen Textilreiniger noch einen zusätzlichen Anreiz, die Frankenmetropole zu besuchen: „Es ist ein guter Einstand für uns Mittelfranken, dass der Verbandstag 2008 in Nürnberg stattfindet“, begrüßte Wolfgang Winkler, Innungsmeister der Textilreinigerinnung Mittelfranken, die insgesamt 85 Teilnehmer der Veranstaltung. Die Innung Mittelfranken ist seit diesem Jahr Mitglied im BTV. Es gab bereits eine enge Zusammenarbeit, vor allem mit der Berufsschule für Textilreiniger in Nürnberg.

Neben Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung mit Haushaltsbericht standen auch dieses Jahr Vorträge zu verschiedenen Themen auf dem Programm.

Um gesetzliche Regelungen – vor allem um eventuell bevorstehende – ging es im Vortrag von Jan Dannenbring vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk. Der Rechtsanwalt gab einen Überblick zur Mindestlohndebatte und möglichen Perspektiven und Gefahren für die Branche. Derzeit läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme verschiedener Branchen, unter anderem auch der Textilreinigungsbranche, in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Neben dem Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Unternehmen drohen hier Nachteile durch die Konkurrenz der nebeneinander bestehenden Tarifverträge von intex, dem Arbeitgeberverband der großen Wäschereien und Reinigungsbetriebe, und TATEX, der tarifpolitschen Arbeitsgemeinschaft des DTV. Denn politisch erwünscht ist nur ein Tarifvertrag. Würde der Tarifvertrag von intex allgemeinverbindlich – wie von dem Industrieverband beantragt – entstünden den kleineren Unternehmen Nachteile durch die dann verbindlichen höheren Löhne der Industrieunternehmen. „Es droht die Gefahr, dass die Industrie die Politik instrumentalisiert, um den Mittelstand auszuschalten“, warnte Dannenbring. TATEX habe bislang keinen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ihres Tarifvertrags gestellt. Richard Sterr, Präsident des BTV, fügte jedoch an, dass der Verband sich auf eine mögliche Abwehr vorbereite: „Wir haben einen Alternativantrag im Schubkästchen, den wir – falls nötig – vorlegen werden“, so Sterr. Joachim Krause, stellvertretender BTV-Präsident, appellierte in diesem Zusammenhang an die eigenen Mitglieder, der TATEX beizutreten: „Je mehr Mitglieder die TATEX hat, desto größer ist unser Einfluss“, sagte er. Gerhard Hertel vom Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg hielt ein Referat zum vorschriftsgemäßen Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern. In diesem Bereich müssen Arbeitgeber verschiedene Regelungen beachten: die internationalen Sozialvorschriften VO (EWG) 3821/85, VO (EG) 561/2006, das europäische Übereinkommen über die Arbeit des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) sowie die nationalen Vorschriften Fahrpersonalgesetz (FPersG), Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hertel hob hervor, bei unter die Verordnungen fallenden Fahrten dürfe die Tageslenkzeit maximal neun Stunden und zweimal pro Woche zehn Stunden nicht überschreiten. Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden müssen Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten machen. In dieser Pause dürfen keine weiteren Arbeiten ausgeführt werden. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf zusammenhängende Stunden innerhalb von 24 Stunden. Dreimal pro Woche kann diese Ruhezeit auf neun Stunden verkürzt werden. Die Gesamtlenkzeit innerhalb zweier aufeinanderfolgender Wochen darf jedoch 90 Stunden nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums muss jeder Fahrer entweder zwei regelmäßige Wochenruhezeiten von jeweils 45 Stunden oder eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten.

Beim Einsatz von Diagrammscheiben im EC-Tachografen ist darauf zu achten, dass das Prüfschild des Tachografen auf der Rückseite der Diagrammscheibe aufgedruckt ist. Außerdem müssen die Messbereiche von Gerät und Diagrammscheibe übereinstimmen. Bei Kontrollen müssen Fahrer die Fahrerkarte und das Schaublatt des Kontrolltages und der vorausgegangenen 28 Tage vorlegen können. Der Unternehmer ist zudem verpflichtet, die Aufzeichnungen zu kontrollieren und mindestens ein Jahr außerhalb des Fahrzeuges aufzubewahren.

Weniger theoretisch als vielmehr praxisorientiert gestaltete Jürgen Frenzel von Korn Wassertechnik seinen Vortrag über die allgemeinen Grundlagen der Kesselwasserchemie sowie die Podiumsdiskussion zum Einsatz des Lösungsmittels Green Earth. „Ein Thema, von dem jeder weiß, dass er sich eigentlich stärker darum kümmern sollte“, bewertete Sterr seine Ausführungen zur Kesselwasserchemie. So ließen sich beispielsweise durch den richtigen Einsatz von Enthärtern und Konditionierungsmitteln Materialschäden und Energieverluste vermeiden.

Eine informative, wenn auch nicht kontroverse, Diskussion zum Lösungsmittel Green Earth bildete den Abschluss der Vortragsreihe. Auf dem Podium gaben Ralf Döring von der Firma Seitz, Manfred Seiter von Kreussler und Peter Schwarz von Büfa einen Überblick über bisherige Erfahrungen von Betrieben mit Green Earth. Das Siliconlösungsmittel ist auch unter dem Namen D5 (Decamethylcyclopentasiloxan) bekannt. D5 kann zur Pflege von Bekleidung in Reinigungsmaschinen eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Kohlenwasserstofflösemitteln (KWL) ist D5 geruchlos und in Klasse 1 – die niedrigste – der Wassergefährdungsklassen eingeordnet. D5 ist aktuell in Deutschland kennzeichnungsfrei und nicht als Gefahrstoff eingeordnet. Das Siliconlösungsmittel kann nach Angaben der Firma Seitz, die in Deutschland und Österreich exklusiv die Lizenzen für Green Earth vergibt, mit allen „Multi-Solvent“-Reinigungsmaschinen verwendet werden. Als Vorteile des Lösungsmittels bei der Anwendung nennt Seitz einen weicheren Warengriff und den geringeren Bügelaufwand. Im Praxistest einer Berliner Reinigung, die D5 mehrere Monate auf einer KWL-Maschine testete, sei der Finishingaufwand um 25 Prozent gesunken. Doch ganz gleich, für welches Lösungsmittel man sich entscheidet, es sei wichtig, sich über die bestehenden Alternativen zu informieren, erklärte Richard Sterr den Sinn der Podiumsveranstaltung. Es gehe nicht darum, für Green Earth zu werben, sondern zu gewährleisten, dass „die Branche immer ein geeignetes Lösungsmittel zur Wahl hat“.

Neue Möglichkeiten suchen und sich vor allem nicht beirren lassen. Dieses Motto gab Richard Sterr den Teilnehmern zum Abschluss des „offiziellen Teils“ des Verbandstags mit auf den Weg. „Wenn man beharrlich seine Ziele verfolgt und sich nicht scheu machen lässt, wird der Betrieb weiterlaufen – auch die nächsten fünf oder zehn Jahre“, so Sterr. Danach entließ er die Teilnehmer ins Nachmittag- und Abendprogramm. Erst ging es zur Betriebsbesichtigung der Teppichreinigung Amm in Langenzenn bei Nürnberg und dann in die Comödie Fürth zu „Papa sag ja!“ von Klaus Karl-Kraus.Sandra Rauch