Fatex-Mitgliederversammlung Brandschutz nicht unterschätzen

Der richtige Brandschutz beschäftigte die Teilnehmer der Fatex-Jahresversammlung. Experten aus der Versicherungsbranche gaben Hinweise zum Brandschutz von Wäschereien und Textilreinigungen. Auch die Altersvorsorge für Unternehmern wurde auf der Versammlung thematisiert.

  • Bild 1 von 6
    © lin
    Die Fatex-Vorsitzende Ute Löffelhardt begrüßte die Seminarteilnehmer. Foto: lin
  • Bild 2 von 6
    © Wolfsperger
    Siegfried Wolfsperger berichtete über seine Erfahrung im Brandschutz. Foto: Wolfsperger
  • Bild 3 von 6
    © Versteegen
    Katharina Meyersrenken wies auf versicherungsrechtliche Belange bei Brandschäden hin.Foto: Versteegen
  • Bild 4 von 6
    ©
    Jens Knollmann sprach über die Grundsicherung.Foto: Knollmann
  • Bild 5 von 6
    © Schmidt
    Dieter Schmidt berichtete über Schadensfälle bei Textilien mit Metallfäden.Foto: Schmidt
  • Bild 6 von 6
    © ITV Denkendorf
    Über die Eigenschaften hygienischer Bettwäsche referierte Evi Held-Föhn.Foto: ITV Denkendorf

Brandschutz nicht unterschätzen

Zur Fatex-Jahresmitgliederversammlung in Ludwigsburg Ende April konnte die Vorsitzende Ute Löffelhardt mehr als 80 Teilnehmer begrüßen. Der Jahresabschluss 2007 sowie der Etat für das laufende Jahr wurden einstimmig angenommen. Neben dem Organisatorischen wurde Hermann Merkle für seine langjährige engagierte, ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des Fachverbandes und der Landesinnung geehrt, die Laudatio hielt Christian Himmelsbach.

Zum Thema „Geeignete Brandschutzmaßnahmen in Wäschereien“ erklärte Siegfried Wolfsperger von der Firma Wolfsperger Textilpflege GmbH aus Emmendingen Brandschutzmaßnahmen wie die Installation einer Brandmeldeanlage. Die hohen Betriebsräume wurden mit einem Rauchansaugsystem (RAS) ausgestattet, was durch die Installation von drei Wandhydranten und die Schulung des Personals ergänzt wurde. Die Brandschutzmaßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft Versteegen Assekuranz aus Bonn. Seinen Angaben zufolge sei die Installation sinnvoll, da Wolsperger in jüngster Vergangenheit drei Brände im Unternehmen verzeichnen musste. Als langjähriges Mitglied bei der örtlichen Feuerwehr referierte der Unternehmer aus seinem Erfahrungsschatz. Wichtig seien neben einer technischen Ausstattung im Brandschutzbereich auch Brandvorsorgemaßnahmen wie das häufige Aussaugen der Seitenständer von Mangeln, die Entfernung von Flusenteppichen auf den Rohrleitungen, die Kontrolle der Thermostate und eine mögliche Um- bzw. Nachrüstung auf Infrarotsteuerung. Bei Schweißerarbeiten sollte die Umgebung mit Wasser benetzt und sämtliche Flusen entfernt werden, Feuerlöscher bereitstehen und der Erlaubnisschein für Schweißerarbeiten unterschrieben sein. Die Schulung des Personals sowie eine Kontaktaufnahme und Betriebsbesichtigung mit der örtlichen Feuerwehr seien ebenfalls sinnvoll. Siegfried Wolfsperger appellierte an die Zuhörer, den Brandschutz aktiv anzugehen.

Katharina Meyersrenken von der Versteegen Assekuranz in Bonn ging auf die versicherungsrechtlichen Aspekte der Brandschutzversicherung ein, so sollten zum Beispiel Nichtwärmeschäden und Brände beim Kunden ausdrücklich mitversichert werden. Investitionen in Maschinen sollten der Agentur mit dem Neuwert (auch beim Kauf von Gebrauchtmaschinen) mitgeteilt werden, um eine Unterversicherung zu verhindern. Weiter gab sie den Zuhörern ergänzende Ratschläge zum Brandschutz. Notwendig sei die Überprüfung der elektronischen Anlagen, CO2-Löscher reichten oft nicht aus, die Brandmeldeanlage sollte ferner eine selbstkontrollierte VDS-Anlage sein; sinnvoll sei auch der Abschluss eines Wartungsvertrags. Weitere Empfehlungen der Expertin waren das Abstellen der Lkws möglichst weit von den Gebäuden entfernt, den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten (ein 6-Tage-Kurs koste etwa 1.000 Euro). Brandwände sollten mit Türen ausgestattet sein, die in der Lage seien, einen Brand 90 Minuten lang aufzuhalten, so Meyersrenken. Über Wände und Dächer breiteten sich Brände leicht aus, wenn die Dachisolierung und die Übergänge von den Wänden zum Dach nicht brandsicher ausgestaltet seien. Da diesbezüglich Baufirmen und Dachdecker überfordert sein könnten, könnte das Versicherungsunternehmen zur fachlichen Beratung konsultiert werden, damit das Unternehmen einen sicheren Brandschutz erlangen könne. Sprinkleranlagen über Tunnelfinisher müssten aktiviert werden.

Als wichtig stellte die Referentin auch den Schutz vor Brandstiftung heraus. Dazu müsste das Betriebsgelände vor dem Zugang von Fremden abgesichert sein. Auch dürfe keine außen gelagerte Wäsche einen Brandstifter animieren. Die Referentin könne zum Thema Brandschutz eine intensive Beratung anbieten, die von den interessierten Firmen in Anspruch genommen werden könne. Über die Basisrente (Rürup-Rente) für Unternehmer referierte Jens Knollmann, Landesbeauftragter der Signal Iduna. Diese Form der Grundsicherung im Alter sei nur knapp 20 Prozent der Unternehmer nach einer bundesweiten Umfrage bekannt, so Knollmann. Während der Ansparphase gelte grundsätzlich, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 waren davon 60 Prozent steuerlich absetzbar. Bis 2025 steige dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent (66 Prozent im Jahr 2008).

Die finanziellen Investitionen in diese Grundsicherung seien bei Ledigen bis zu 20.000 Euro und bei Verheirateten (bei gemeinsamer Veranlagung) bis 40.000 Euro jährlich von der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Referent erklärte, dass der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen dürfe, die Rente dürfe auch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag seien zudem nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar, könnten aber in Form einer abzuschließender Hinterbliebenenrente variiert werden. Die jährlichen Beiträge könnten zur Beeinflussung der Einkommensteuerveranlagung flexibel gestaltet werden. Nach den Ausführungen Knollmanns können die Rürup-Verträge in der Ansparphase nicht gepfändet werden und in der Rentenphase nur der über den Pfändungsgrenzen liegende Teil. Insgesamt bedürfe der Abschluss einer Rürup-Rente einer individuellen Beratung.

Dieter Schmidt, Leiter der Fatex-Prüfstelle, berichtete von Schadensfällen bei der Bearbeitung von Textilien mit Metallfäden, insbesondere Brautmoden. Nach Angaben Schmidts können die Probleme bei einem Metallfadenanteil von über fünf Prozent vorkommen. Die entstehenden Schäden wie Krumpfung und Kräuselung seien nicht vorhersehbar. Metallfäden aus Lurex bereiten nach Angaben des Experten keine Schwierigkeiten. Der Textilreiniger könne sich nur durch eine schriftliche Risikoerklärung des Kunden absichern. Abschließend berichtete Evi Held-Föhn vom Textilforschungsinstitut Denkendorf über ein Forschungsvorhaben bzgl. der Verbesserung von hygienischen Eigenschaften von Bettwäsche. Als Ergänzung zu den fachlichen Vorträgen organisierte Fatex Besuche des Residenzschlosses von Ludwigsburg und des Keltenmuseums in Hochdorf. www.dtv-bonn.de