Sicherheit am Arbeitsplatz Gefahrenvorsorge ein Muss

Maschinen und chemische Substanzen erleichtern das Arbeiten, können aber auch gefährden – vor allem die Mitarbeiter, die täglich mehrere Stunden in Reinigungen oder Wäschereien verbringen. Beim Stichwort Arbeitsschutz sind vor allem die Inhaber der Betriebe gefragt.

Arbeitsschutzhandschuhe sind ein Muss für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen hantieren.Foto: Messe Düsseldorf - © Messe Düsseldorf

Gefahrenvorsorge ein Muss

Die jeweiligen Standards in den Unternehmen werden von den Inhabern bzw. den Geschäftsführern gesetzt. Vorgaben befolgen müssen dann natürlich auch die Mitarbeiter, wenn sie Gesundheitsschäden vermeiden wollen. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2007 immerhin gesunken. Danach ereigneten sich im vergangenen Jahr 630 tödliche Arbeitsunfälle, im Jahr 2006 waren es noch 711. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen. In absoluten Zahlen gesunken ist die Zahl der schweren Arbeitsunfälle. Insgesamt lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr bei 977.297 und damit um drei Prozent höher als noch 2006. Schon die Hersteller legen im Fertigungsprozess Wert auf Arbeitsschutz. So teilt der Hersteller von Textilreinigungsmaschinen, Multimatic aus Melle, mit: „Der Maschinenhersteller prüft an seiner Anlage alle Gefährdungen und stellt die von ihm getroffenen Maßnahmen in Form einer Gefährdungsanalyse zusammen. Dieses wichtige Dokument verbleibt in der Regel beim Hersteller und kann nach Rücksprache normalerweise eingesehen werden.“ Dem Kunden gegenüber werde diese Analyse und die Berücksichtigung der Anforderungen in Form der CE-Konformitätserklärung bestätigt. Im Zweifel sollte man beim Hersteller der Maschinen nachfragen.

Kein Arbeitsschutz ohne Regeln. Neben der ISO 8230 sind eine Reihe weiterer Normen zu berücksichtigen, zum Beispiel die Maschinenrichtlinie 98/37/EG, die EMV-Richtlinie 89/336/EWG, die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG und die EN 292 Sicherheit von Maschinen Teil 1 und Teil 2; EN 60204-1 Elektrische Ausrüstungen von Maschinen.

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung können Betreiber von Wäschereien und Reinigungen aber auch selbst ihre Betriebe analysieren. Sie minimieren damit das Risiko von Arbeitsunfällen und fördern den Arbeitsschutz – zum Wohl der Mitarbeiter.

Die Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik (ETF) warnt insbesondere beim Detachieren vor Hautreizungen und Verätzungen der Augen durch Gefahrstoffe wie zum Beispiel Flusssäure. Deshalb sollten Betriebe die Kennzeichnung der Original-Liefergebinde auswerten, vor allem aber auf Gefahrsymbole achten, Mitarbeiter einweisen, Herstelleranweisungen aushängen, Augenschutz und Schutzhandschuhe bereithalten. „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind nur an Detachierplätzen mit Absaugung zulässig“, warnt die ETF. Beim Arbeiten mit brennbaren Lösemitteln wie KWL sei besondere Vorsicht geboten.

Deshalb sind Rauchen und offene Flammen im Betriebsraum tabu. Zudem sollte die elektrische Anlage am Arbeitsplatz mindestens die Schutzart IP 54 haben. Auch an Textilreinigungsmaschinen fordert die ETF vom Bedienungs- und Wartungspersonal einen Sachkundenachweis, zum Beispiel durch einen Lehrgang.

Das Personal sollte in die Bedienung der Maschinen eingewiesen sein. „Der Sachkundelehrgang reicht nicht aus“, so die Berufsgenossenschaft. Mindestens einmal jährlich gilt für das Personal: Arbeitsschutzbestimmungen für den Umgang mit Gefahrstoffen und das Verhalten bei Unfällen lernen. Betreiber sollten außerdem bedenken, dass bei Per-Maschinen eine technische Lüftung mit Absaugung vorgeschrieben ist. Weil Maschinen laut ETF keinesfalls überladen werden dürfen, sollten die Textilien je nach Warenart gewogen werden. Das Be- und Entladen übernimmt bei Fabrikaten von Herstellern wie der Böwe Textile Cleaning GmbH in Augsburg bereits die Industriereinigungsmaschine selbst. Dichtungen der Beladetür und der Wartungsöffnungen sollten regelmäßig gewechselt werden. Zusätzlich sollte kontrolliert werden, ob die Beladetür noch korrekt schließt. „Sämtliche Prüfergebnisse schriftlich festhalten und am Betriebsort aufbewahren“, rät die Berufsgenossenschaft ETF. Besondere Vorsicht auch bei Waschschleudermaschinen und Zentrifugen – auch der Nassreinigung – sowie bei Trocknern. Die drehende Trommel und Tür gefährden Arme und Finger des Bedienpersonals, warnt die ETF, und weiter: „Beladetüren und Gehäusedeckel der Maschinen müssen mit dem Antrieb verriegelt sein, so dass ein Öffnen nur möglich ist, wenn die Trommel steht.“ Auch hier sei es sinnvoll, wenn ein Sachkundiger mindestens einmal jährlich die Funktionen überprüft. Schutzausrüstungen wie Schutzbrille, Handschuhe, Schürze und Stiefel sollten selbstverständlich für Mitarbeiter sein, die mit Gefahrstoffen hantieren. Es empfiehlt sich, einmal jährlich die Kollegen zu unterweisen.

Wegen der Brandgefahr sollten elektrisch und mit Gas beheizte Trockner nur beheizt werden können, wenn Trommel und Gebläse laufen. Darauf weisen die Experten der ETF hin. Bei dampfbeheizten Trocknern müsse die Trommel mit einem Gebläse belüftet werden, wenn sie stillsteht und die Heizung eingeschaltet ist. Ohne Abkühlphase dürfe nach dem Trocknen keine Wäsche im Trockner bleiben.

Mangeln und Bügeln belasten besonders. Hiergegen sorgen Betreiber vor, die für eine richtige Arbeitshöhe sorgen, zum Beispiel mit Holzpodesten. Auch genügend Licht hilft enorm. Mindestens 300 lx (Lux) Nennbeleuchtungsstärke sollten es sein, rät die Berufsgenossenschaft. 1.000 lx seien ratsam, wenn die Ware beim Bügeln auf Flecken kontrolliert werden müsse. Auch wichtig ist die blend- und schattenfreie Beleuchtung beim Mangeln. Wenn Mitarbeiter die Wäsche einlassen, ist die Einzuggefahr regelmäßig groß. Deshalb sollte es nicht möglich sein, dass das Personal die Schutzleiste übergreift. Eine zusätzliche Verdeckung kann helfen. „Die Funktion der Schutzleiste täglich vor Arbeitsbeginn prüfen auf Leichtgängigkeit, geringen Leerweg und Schaltzeitpunkt“, raten Arbeitsschutzexperten. Der Nachlauf der Walze müsse so klein sein, dass nach dem Abschalten durch die Schutzleiste die Finger die Einzugstelle zwischen Walze und Mulde nicht erreichen können. Beim Einlassen der Wäsche dürfe niemals mit den Fingerspitzen nachgeschoben werden. Und bei mehrlagigen Wäschestücken sollte nicht zwischen die Lagen gegriffen werden – also zum Beispiel in die Ecken von Bezügen. Jugendliche unter 17 Jahren haben übrigens an der Einlassseite von Mangeln nichts zu suchen.

Zu besonderer Vorsicht raten die Experten der ETF bei Bügelmaschinen, die für Mehrpersonenbedienung ausgelegt sind. Für jede Person müsse eine Zweihandschaltung installiert sein. Um als Unternehmer jederzeit dem Arbeitsschutz höchste Priorität einzuräumen, empfehlen Experten so genannte Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS). Sie sollen helfen, die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den Betrieben zu verringern. Der Unternehmer muss sich einem System von Prüfpunkten stellen. Verläuft die Prüfung positiv, erhält der Betrieb ein AMS-Zertifikat.

Immerhin stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin fest: „AMS gehören in Deutschland, in Europa und weltweit zu den wichtigen Themen im Arbeitsschutz.“ Als Instrument zur Prävention wirkten AMS nachhaltig. Daniel Grosse