Was ist gebrauchte Wäsche wert?
Einheitliche Berufskleidung oder sogar Schutzkleidung ist heute bei fast jedem Unternehmen der Produktions-, Handwerks- oder Dienstleistungsbranche selbstverständlich. Dabei werden laut Dipl.-Ing. Petra Augustin vom Ingenieurbüro für Berufsbekleidung Enorm, Erl/Österreich, verschiedene Wäschesysteme praktiziert. Zum Beispiel, dass der Betrieb die Bekleidung inklusive Wasch- und Reparaturservice least beziehungsweise mietet.
„Möchte das Unternehmen sein Wäschesystem ändern und den Lieferanten nach einer Ausschreibung wechseln, tauchen die ersten Probleme auf“, weiß die Beraterin. Nur wenige Miet- beziehungsweise Leasingunternehmen seien bereit, die vorhandene Kundenwäsche in einen Mietvertrag zu übernehmen, da Kaufkleidung aus verschiedenen Gründen nicht geeignet sei.
„Das beginnt bei der Materialauswahl. Mietwäsche ist meist zu mindestens 50 Prozent aus Polyester hergestellt. Dies ist sinnvoll, da die Farbstoffe haltbarer sind und die Formstabilität gegeben ist. Oft ist die vorhandene Wäsche verfärbt und unterschiedlich eingelaufen“, erklärt Petra Augustin.
Auch auf die Verarbeitung sollte geachtet werden. Alle Nähte sollten mit Garnen genäht sein, die nicht einlaufen und farbstabil sind. Ziersteppnähte würde die Beraterin nicht empfehlen, da nach der Wäsche ein aufwendiges Nachbügeln nötig ist, um unschönen Kräuselungen entgegenzuwirken.
Die Druckknöpfe und Reißverschlüsse müssen so stabil sein, dass sie die mechanischen Beanspruchungen in großen Waschmaschinen (nicht selten über 100 kg Wäscheladung) Stand halten.Im Bereich Beschaffung sei auf Folgendes zu achten: Im Mietservice ist es notwendig, jede eingekleidete Person mit mindestens drei Teilen pro Artikelart auszustatten. Die Kollektionen werden in bis zu 36 Größen (normal, lang, kurz, Bauch) angeboten. Dies ist notwendig, um Tragekomfort und Funktion sicherzustellen. Eine Bevorratung dieser Artikel beim Lieferanten sei unvermeidbar, um kurzfristige Lieferfähigkeit zu gewährleisten. Auch die Emblemplatzierung sollte beachtet werden. Taschen und Verschlüsse sind so verarbeitet, dass eine Ausstattung mit drei Emblemen möglich ist (Firmen-, Namen-, Rückenemblem).
Ein Wechsel in einem Leasinganbieter zu einem anderen oder zurück zur Eigenwäsche ist auch nicht immer reibungslos möglich, da der Restwert der Wäsche vom Leasingnehmer zu übernehmen ist. „Der Restwert setzt sich zusammen aus der vergangenen Nutzungsdauer (meist mindestens 36 Monate), dem Einstandspreis zuzüglich Beschaffungslogistik, der Anzahl der eingesetzten Teile in der Gesamtvertragslaufzeit, der Lagerware bei Individualartikeln und der tatsächlichen Abnutzung“, erklärt Petra Augustin und fährt fort: „Die Höhe des Restwertes wird oft bei Vertragsbeginn nicht exakt verhandelt und führt bei Vertragsende zu meist auf Kundenseite Irritationen.“ Gutachten können hier für eine neutrale Restwertbestimmung sorgen und Bewegung in den Markt der Anbieter bringen.
Infos: Tel. +435373/200072 oder www.enorm-berufsbekleidung.com.
