Die Obermeisterinnen und -meister der Innungen trafen sich am 9. und 10. Februar in Fulda. Neben dem Vortragsprogramm, das sich hauptsächlich mit gesetzlichen Änderungen zum neuen Jahr befasste, hatten die Geladenen die Möglichkeit, das Neueste aus dem Bundesverband zu erfahren.
Sprachrohre des Verbandes
„Die Obermeister sind unsere Sprachrohre zu den Innungsmitgliedern“, sagte Heike Fritsche, Leiterin der Informationsstelle beim DTV, Bonn. Um diese über branchen- und verbandsinterne Themen zu informieren, lud der Verband nach Fulda ein. Der Einladung folgten 15 von 18 Obermeistern bzw. deren Stellvertreter, sodass die Regionen gut vertreten waren.
Das Vortragsprogramm setzte sich aus mehreren Referaten zusammen. Den Anfang machte Ivo Mechtel von der Ampere AG. Das Berliner Unternehmen hat das Ziel, seinen Kunden den günstigsten Stromtarif am Markt zu vermitteln. Um die Strom- und Gasnachfrage zu bündeln und um am liberalisierten Energiemarkt die Einsparpotenziale zu nutzen, hat der DTVmit Ampere eine Energieeinkaufsgemeinschaft gebildet. Durch das gebündelte Einkaufsvolumen – auch mit Betrieben aus anderen Branchen – handelt das Unternehmen Sonderkonditionen aus, die Strom- und Gaskosten senken. Ampere vermittelt dabei den günstigsten Anbieter, der nicht immer derjenige vor Ort sein muss. Bei erfolgreichen Einsparungen berechnet der Vermittler eine Beteiligung von 25 Prozentder Ersparnis als Honorar. Konnte kein günstigerer Anbieter als der vorhandene gefunden werden, fallen keine Kosten an. Auch der Beitritt in die Einkaufsgemeinschaft ist kostenlos. Gut zu wissen beim Anbieterwechsel:Laut Ampere entstehen daraus keine Nachteile z.B. bei Reparaturarbeiten. Der Grund:Das Stromnetz wurde Anfang des vergangenen Jahrhunderts aus Steuergeldern aufgebaut. Als der Staat es im Zuge der Marktliberalisierung in private Hände legte, gab er die Verpflichtung zur Wartung per Gesetz mit ab.
Neues aus dem Arbeitsrecht stellte Winfried Maier, Rechtsanwalt beimDTV, vor. Dazu gehört u.a. das neue Kündigungsschutzgesetz. Hier muss bei der Betriebsgröße genau nachgerechnet werden: Bestehen ab 1. Januar 2004 über zehn Arbeitsverhältnisse (exklusive Auszubildende) in einem Betrieb, so gilt in der Regel der Kündigungsschutz. Bestanden die Arbeitsverhältnisse jedoch bereits am 31. Dezember 2003 – also einen Tag vorher –, so gilt für die länger Beschäftigten der Kündigungsschutz bereits bei über fünf Mitarbeitern. Zu beachten ist außerdem, dass die Fünf-Mitarbeiter-Regelung nur für Arbeitnehmer gilt, die bereits am 31. Dezember 2003 eingestellt waren, für alle später Angestellten gilt die Zehn-Mitarbeiter-Regelung. Eine Halbtagskraft wird dabei als 50-prozentige Arbeitskraft (bis zu 20 Stunden pro Woche), ein Angestellter, der bis zu 30 Stunden pro Woche arbeitet, als 75-prozentige und ein Mitarbeiter, der über 30 Stunden pro Woche im Geschäft ist, als 100-prozentige Arbeitskraft gerechnet. Besonders interessant für die Einstellung ungelernter Arbeitskräfte ist ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis, in dessen Rahmen ein Unternehmer sehen kann, ob ein Bewerber auf eine Stelle passt. Diese Art von Praktikum sollte nicht länger als eine Woche dauern, da – wenn im Vertrag so festgeschrieben – es möglich ist, den potenziellen Mitarbeiter unentgeltlich arbeiten zu lassen. Generell lautet der Leitsatz „Je einfacher die Tätigkeit, desto kürzer die Zeit“. Bei einer Büglerin beispielsweise sollten zwei bis drei Tage im Einfühlungsverhältnis ausreichen.
Beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)verwies Rechtsanwalt Maier auf §12, in dem die Maßnahmen und Pflichten angeführt sind, die ein Unternehmer ergreifen muss:„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen (...) zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen“ (Absatz 1). Außerdem zu beachten:Das AGGist aushangpflichtig. In diesem Zusammenhang wies Heike Fritsche darauf hin, dass alle aushangpflichtigen Gesetze demnächst in einer DTV-Broschüre zusammengestellt werden.
Weitere Themen des Rechtsreferates waren die neuen Regelungen zu Minijobs im gewerblichen Bereich, bei denen seit 1. Juli 2006 30 anstelle von bisher 25 ProzentPauschalabgaben anstehen, sowie die Vertragsgestaltung mit Angehörigen. Damit diese Beschäftigungsverhältnisse rechtlich anerkannt werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:Der oder die Angehörige soll in den Betrieb eingegliedert sein, einer tatsächlichen Beschäftigung nachgehen, die Arbeitsanweisungen befolgen und ein regelmäßig ausgezahltes, vertraglich vereinbartes Arbeitsentgeld erhalten.
Rund um steuerliche Änderungen für Handwerksbetriebe kreiste die Präsentation von Dr. Olaf Lüke, DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Bonn. Er machte darauf aufmerksam, dass bei der Anrechnung der erhöhten Umsatzsteuer der Zeitpunkt der berechneten Leistung ausschlaggebend ist. Generell gilt, dass alle Leistungen, die im Jahr 2007 erbracht werden, mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt werden müssen. Umgehungsgestaltungen wie Anzahlung, Ratenzahlung, Vorauskasse oder Rechnungsstellung im Jahr 2006 sind mit Vorsicht zu genießen. Auch bei fortlaufenden Leistungspaketen, deren Teilleistungen über den Jahreswechsel hinweg erbracht werden, gilt:Die Leistung aus dem Jahr 2006 wird mit 16, die aus 2007 mit 19 Prozent besteuert. Für Gutscheine galt eine Übergangsfrist bis 28.Februar 2007. Werden Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt mit Gutscheinen bezahlt, denen der alte Steuersatz zugrunde liegt, so wird dieser auch angewendet. Nichts geändert hat sich bei der Besteuerung von Behindertenwerkstätten:Sie zahlen weiterhin den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent – außer wenn, so Lüke, „in erster Linie Einnahmenerzielung und Leistung im Wettbewerb“ im Vordergrund stehen.
Außerdem wurde der Grenzwert bei Kleinbetragsrechnungen von 100 auf 150 Euro angehoben, um die Anforderungen an den Rechnungsinhalt zu verringern. Ebenfalls angehoben wurde der Jahresumsatzgrenzwert, ab dem nach der Abgabenordnung (AO) Buchführungspflicht besteht – und zwar von bisher 350.000 auf jetzt 500.000 Euro. Der Grenzwert beim Gewinn (30.000 Euro) bleibt unverändert. Eine weitere Änderung ist beim häuslichen Arbeitszimmer zu beachten:Konnte es früher steuerlich geltend gemacht werden, sobald der Unternehmer mindestens 50 Prozent seiner Arbeitszeit darin verbrachte, muss es heute den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, um absetzbar zu sein.
Im Anschluss an die Fachvorträge berichtete Helmut Strohm von der Verschmelzung von DTVund Gesamtverband (GV). Nachdem die Mitglieder des DTV bereits im November unter notarieller Aufsicht der Verschmelzung zugestimmt hatten, tat dies auch der GV-Vorstand Mitte Februar. Die Verschmelzung soll am 1. Juli 2007 abgeschlossen sein. Einstimmig wiedergewählt wurden Alwine Heisterkamp als Obermeisterin und UteSalow als ihre Stellvertreterin.
Aktuelle Informationen aus dem Verband gab Heike Fritsche:Die Plakataktion zu verschiedenen Dienstleistungen von Textilreinigern läuft inzwischen im zweiten Jahr. „Im Herbst möchte ich dazu einen Fragebogen herausgeben“, sagte Fritsche. Dabei sollen die Art und Weise der Beteiligung – z.B. mit Plakat, Anzeigen, Flyern oder individuellen Aktionen –, der Nutzen, den der einzelne Betrieb aus der Kampagne gezogen hat, sowie Meinungen und Anregungen zu weiteren Aktionen abgefragt werden. lin